Berufsunfähigkeit als Apotheker

Apothekerin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Apothekerin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs?

Eines Tages wurde bei der Apothekerin im Rahmen einer gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung ein Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) diagnostiziert. Zum Zeitpunkt der Diagnose war die Erkrankung bereits weit fortgeschritten; der Tumor war jedoch weder mit benachbarten Organen verwachsen noch hatten sich Metastasen gebildet.

Es folgte ein langwieriger und äußerst kräftezehrender Krankheitsverlauf mit mehreren operativen Eingriffen sowie Chemo- und Strahlentherapien. Trotz dieser umfangreichen Behandlungsmaßnahmen gelang es der Apothekerin nicht, ihre frühere körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Während sie zuvor ein sehr aktives und sportliches Leben geführt hatte, entwickelte sich ihr Alltag nun zu einem dauerhaften Kampf. Sowohl die körperliche Überforderung als auch die erhebliche seelische Belastung brachten sie immer wieder an ihre Grenzen.

Vor diesem Hintergrund fasste die Apothekerin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Apothekerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Krebs in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Apothekerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Da die Apothekerin selbstständig war, musste darüber hinaus eine betriebliche Umorganisation unmöglich oder unzumutbar sein. Dies ist der Fall, wenn die Möglichkeit, auf die eigene Tätigkeitsgestaltung Einfluss zu nehmen, dahingehend nicht besteht, dass eine sinnvolle weitere Tätigkeit, welche der Rolle einer Betriebsinhaberin gerecht wird und die eigene Lebensstellung wahrt, ausgeübt werden kann (siehe hierzu auch: Umorganisation eines Friseurmeisters nach Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Apothekerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Krebs-Erkrankung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Apothekerin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Krebs.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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