
In einem Streit um die Berufsunfähigkeit als Prokurist vor dem Landgericht Mühlhausen erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines hohen fünfstelligen Vergleichsbetrag durch die Generali Deutschland Lebensversicherung AG.
Der Versicherungsnehmer hatte bereits einige Ausbildungs- und Berufsstationen durchlaufen, unter anderem eine Dachdeckerausbildung, ein Hochbautechnikerstudium sowie eine Anstellung als Bauleiter in einem Architekturbüro, ehe er in zuletzt gesunden Tagen als Prokurist in einem Malerbetrieb beschäftigt war.
Seine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit betrug 45 Stunden mit neun Stunden pro Tag; jedoch kam es regelmäßig zu Überstunden, je nach dem, wie viele Aufgaben im Betrieb gerade zu erledigen waren. Zu den Hauptaufgaben des Prokuristen gehörten die Prüfung von Rechnungen und Kalkulationen, die Baustellenabrechnung und -betreuung, die Organisation des Einkaufs, die Führung der Mitarbeiter, die allgemeine Administration im Unternehmen sowie Baubesprechungen und Beratung.
Infolge einer Operation befand sich der Prokurist in einem Zustand dauerhafter Müdigkeit und Erschöpfung und verspürte anhaltende Interessen- und Freudlosigkeit. Am Morgen traten teils panikartige Angstsymptome, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen mit Grübelneigung sowie eine vegetative Unruhe mit Zittern und dem Gefühl, ständig unter Strom zu stehen, auf.
In einer psychiatrischen und psychotherapeutischen Klinik wurden die Symptome des Prokuristen von den Ärzten als depressive Episode gewertet. Trotz verschiedener Therapieprogramme sowie einer medikamentösen Behandlung konnte sein Zustand nicht langfristig stabilisiert werden. Daher fasste der Prokurist den Entschluss, bei der Generali Deutschland Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG teilte dem Prokuristen mit, dass eine Anerkennung der Berufsunfähigkeit als Prokurist auf der Grundlage der bislang eingereichten Unterlagen nicht möglich sei und lehnte den Antrag des Prokuristen daher ab. Hiermit war der Prokurist nicht einverstanden und bat die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verschafften sich zunächst ein umfassendes Bild von der Sachlage und forderten die Generali Deutschland Lebensversicherung AG daraufhin erneut zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit als Prokurist auf. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG hielt jedoch an ihrer ursprünglichen Entscheidung fest. Sodann war die Erhebung einer Klage erforderlich.
Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Mühlhausen erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dies bot den Parteien Gelegenheit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Im Anschluss wurden die Parteien zu einer Güteverhandlung geladen. Da in diesem Termin keine Einigung erzielt werden konnte, wurde in das streitige Verfahren übergeleitet.
Im Rahmen eines zweiten Gerichtstermins wurden unterschiedliche Zeugen zu der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Tätigkeit des Prokuristen vernommen. Anschließend wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um den Gesundheitszustand des Prokuristen genauer zu beurteilen. Nachdem das Ergebnis des Gutachtens vorlag, konnte schließlich doch ein Kompromiss zwischen den Parteien gefunden werden. Die Generali Deutschland Lebensversicherung AG erklärte sich bereit, dem Prokuristen eine hohe fünfstellige Summe zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Mühlhausen macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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