Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom

Feuerwehrmann erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Fatigue-Syndrom (CFS)

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Feuerwehrmann erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen chronischem Fatigue-Syndrom.

Tätigkeit als Feuerwehrmann

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Feuerwehrmann beschäftigt. Sein Dienst begann regelmäßig mit der Übergabe in der Leitstelle, in deren Rahmen die Einsätze der Vortagsschicht nachbesprochen wurden. Im Laufe des Tages war er mehrere Stunden in der Leitstelle tätig. Auch erfolgten die Einteilung des Personals und der Fahrzeuge sowie die Tagesplanung. Daraufhin übernahm er sein Einsatzfahrzeug und überprüfte die technische Ausstattung, insbesondere EDV-, Funk- und Kommunikationssysteme sowie die feuerwehrtechnische Beladung, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen.

Während der Bereitschaftszeit stand der Feuerwehrmann jederzeit für Einsätze zur Verfügung, insbesondere auf dem Einsatzleitwagen 1. Dort unterstützte er den Einsatzleiter, indem er unter hohem Zeitdruck Lageinformationen filterte, dokumentierte und weiterleitete sowie den Funk- und Telefonverkehr koordinierte. Auch in einsatzfreien Phasen blieb er alarmbereit und übernahm unterstützende Tätigkeiten in der Leitstelle oder in technischen Bereichen.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit waren Aus- und Fortbildungen, die sowohl theoretische als auch praktische Inhalte umfassten.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Fatigue-Syndrom?

Der Feuerwehrmann befand sich in hervorragender körperlicher Verfassung und bereitete sich intensiv auf die Teilnahme an einem Ironman-Rennen vor, als er plötzlich an einem Infekt erkrankte. In der Folgezeit entwickelten sich anhaltende gesundheitliche Beschwerden. Ein langwieriger Reizhusten, Atemnot bereits bei geringer körperlicher Belastung sowie eine ausgeprägte Erschöpfung bestimmten fortan seinen Alltag. Hinzu kamen Muskel- und Gelenkschmerzen, ein dauerhaftes grippeähnliches Krankheitsgefühl sowie das Ausbleiben jeglicher Erholung trotz ausreichenden Schlafs. Jede körperliche oder geistige Anstrengung führte zu einer deutlichen Verschlechterung der Symptome.

Im weiteren Verlauf traten zusätzliche Beeinträchtigungen auf, darunter Kreislaufprobleme, starke Schweißausbrüche, Magen-Darm-Beschwerden sowie zunehmende Konzentrationsstörungen. Nach umfangreichen ärztlichen Untersuchungen wurde schließlich die Diagnose eines chronischen Fatigue-Syndroms gestellt. Vor diesem Hintergrund entschloss der Feuerwehrmann bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Fatigue-Syndrom zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute er auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Feuerwehrmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Fatigue-Syndrom in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Feuerwehrmann seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Feuerwehrmann erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Fatigue-Syndroms auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Fatigue-Syndrom beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Feuerwehrmanns an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Fatigue-Syndrom.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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