Berufsunfähigkeit nach Unfall

Berufsunfähigkeit nach Unfall? Allianz Lebensversicherungs-AG zahlt Einmalbetrag an Schreiner in Prozess vor dem LG Passau

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Passau um eine Berufsunfähigkeit nach Unfall die Zahlung eines fünfstelligen Einmalbetrages durch die Allianz Lebensversicherungs-AG an einen Schreiner.

Tätigkeit als Schreiner

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als selbstständiger Schreiner tätig. Sein Arbeitstag begann stets früh am Morgen mit der Kontrolle von Maschinen und Werkzeug auf Funktionstüchtigkeit und der Vorbereitung der Werkstatt für die Produktion. Er fuhr eine CNC-Fräse, Formatkreissäge, Hobel- und Kantenanleimmaschine hoch, überprüfte Luftdruck, Absaugung sowie Betriebsmittel und bereitete die Fertigungsunterlagen vor. Nach einer kurzen Morgenbesprechung mit seinen Mitarbeitern koordinierte er die Aufgaben in Werkstatt und Montage, überprüfte laufende Aufträge und kümmerte sich um spontane Kundenanfragen.

Während des Vormittags fertigte der Schreiner präzise Bauteile, hobelte Massivholz und leitete den Zusammenbau von Möbeln, Türen und Treppenteilen, einschließlich Verleimen, Kantenbearbeitung und Endkontrolle. Auf der Baustelle führte er Montagen durch, richtete Türen, Treppen und Möbel exakt aus und passte sie bei Bedarf vor Ort an.

Parallel überwachte der Schreiner die Arbeit seiner Mitarbeiter, koordinierte den Materialfluss und den telefonischen Kundenkontakt und sorgte für die Einhaltung der Qualitätsstandards. Am Nachmittag setzte er die Fertigung fort, nahm Detailarbeiten vor und führte Wartungen durch. Schließlich bereitete der Schreiner den nächsten Arbeitstag vor und stellte sicher, dass die Werkstatt sauber und organisiert hinterlassen wurde.

Berufsunfähigkeit nach Unfall

Eines Tages wurde der Schreiner Opfer eines folgenschweren Unfalls. Als ein großer Stapel Holzplatten umkippte, fiel dieser auf seinen rechten Fuß. Durch die Quetschung entstand ein erheblicher Weichteilschaden mit deutlicher Schwellung und langanhaltenden, diffusen Schmerzen. Hinzu kamen kleinere knöcherne Kapselbandausrisse im Bereich des Würfelbeins. Unter konsequenter Entlastung, teils in Schienenstellung, begleitender Physiotherapie und Lymphdrainage besserten sich die Beschwerden des Schreiners langsam.

Nach längerem Stehen kam es jedoch weiterhin zu einer deutlichen Schwellneigung und Schmerzen. Aufgrund der Schwere des Traumas, verbunden mit der erhöhten Belastung bei ausschließlich stehender Tätigkeit, wurde der Schreiner ab dem Unfalltag arbeitsunfähig krankgeschrieben. Vor diesem Hintergrund stellte er bei der Allianz Lebensversicherungs-AG einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit nach Unfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der Allianz Lebensversicherungs-AG

Die Allianz Lebensversicherungs-AG gab an, dass zur abschließenden Beurteilung des Leistungsfalls ein orthopädisches Gutachten erforderlich sei. Nach Vorlage dieses Gutachtens lehnte die Allianz Lebensversicherungs-AG die Anerkennung der Berufsunfähigkeit nach Unfall des Schreiners jedoch ab, da die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht erfüllt seien. Der Schreiner wollte dies nicht auf sich beruhen lassen und reichte zahlreiche ergänzende Arztberichte nach. Die Allianz Lebensversicherungs-AG beharrte jedoch auf ihrer Ablehnung und verwies erneut auf die Stellungnahme des orthopädischen Gutachters. Daraufhin mandatierte der Schreiner sodann die Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahren gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falles an und forderten die Allianz Lebensversicherungs-AG zunächst außergerichtlich zur Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente auf. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hielt jedoch an ihrer Ablehnung fest, sodass nur die Erhebung einer Klage blieb.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Passau erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dies bot den Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend darzulegen. Anschließend wurden die Parteien zu einer Güteverhandlung und einer sich anschließenden Beweisaufnahme zur konkreten Ausgestaltung der in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit des Klägers geladen.

Im Rahmen dieses Gütetermins zeigten sich beide Seiten zwar kompromissbereit, eine Einigung konnte jedoch noch nicht erzielt werden. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Passau erörterten die Parteien die Möglichkeit einer gütlichen Streitbeilegung weiter.  Schließlich erklärte die Allianz Lebensversicherungs-AG sich bereit, einen fünfstelligen Einmalbetrag zur Abgeltung des Versicherungsfalls an den Schreiner zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Passau macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Berufsunfähigkeit als Schreiner.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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