
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Berufstätige, da sie im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Sicherheit bietet. Doch um im Ernstfall Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben, ist es entscheidend, dass die Tätigkeitsbeschreibung korrekt und präzise formuliert wird. Es reicht nicht, allgemein anzunehmen, dass ein Beruf in seiner typischen Form bekannt ist. Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung können dazu führen, dass der Versicherer im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht zahlt. In diesem Artikel werden häufige Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung erläutert und Tipps gegeben, wie diese vermieden werden können.
Die Tätigkeitsbeschreibung bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird. Sie beschreibt die beruflichen Tätigkeiten und die damit verbundenen Anforderungen, die der Versicherte in seinem Arbeitsalltag erfüllen muss. Wenn im Versicherungsfall eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, prüft die Versicherung, ob die versicherte Tätigkeit noch ausgeübt werden kann. Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung können dazu führen, dass der Versicherer eine Leistung verweigert, weil er die Anforderungen des Berufs nicht korrekt einschätzt oder die tatsächliche Tätigkeit nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Anhand der konkreten Arbeitsbeschreibung müssen die regelmäßig anfallenden Tätigkeiten nach Art, Umfang und Häufigkeit, insbesondere aber auch nach ihren Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit, für einen Außenstehenden nachvollziehbar sein (vgl. Berufsunfähigkeit anhand der letzten Tätigkeit des Versicherten (BGH)). Die Tätigkeitsbeschreibung muss also so detailliert wie möglich sein und verschiedene Aspekte abdecken, darunter:

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Folgende Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung sind häufig anzutreffen:
Falls der Versicherte widersprüchliche Angaben macht, wie etwa unterschiedliche Angaben zur wöchentlichen Arbeitszeit (z.B. 40 Stunden oder mehr als 50 Stunden), fehlt es an einer klaren und nachvollziehbaren Darstellung seiner tatsächlichen Berufstätigkeit. In solchen Fällen wird die Beurteilung der Berufsunfähigkeit erschwert, führt zu Fehlinterpretationen und kann im Worst Case zu einer Ablehnung des Leistungsantrags führen.
Die Anforderungen an die Beschreibung des Berufes, welche die Rechtsprechung stellt, sollten nicht unterschätzt werden. Es ist ratsam, den Leistungsantrag möglichst frühzeitig und idealerweise bereits zu Beginn mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht auszufüllen. Auf diese Weise kann bestenfalls vermieden werden, dass keine späteren Probleme bei der Bearbeitung des Antrags entstehen, die zu einer Reduzierung oder gar einer Ablehnung der Leistung führen könnten. Gerne stehen auch die im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung spezialisierte Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hierfür zur Verfügung.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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