
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Zimmerer bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Unfall und erreichen ein Anerkenntnis des Versicherers.
Der Versicherungsnehmer war in den zuletzt gesunden Tagen als Zimmerer tätig. Zu seinen Hauptaufgaben gehörten das Abbinden und Richten von Dachstühlen, der Bau von Holzkonstruktionen sowie das Anbringen von Fassadenschalungen und die Durchführung von Dämmarbeiten.
Darüber hinaus war er mit Maurerarbeiten beschäftigt, einschließlich der Erstellung von Betonplatten, Estrichen, Fundamenten und Schleusen sowie von Betonschalungen. Dabei arbeitete er häufig mit einem Bagger und bediente zudem verschiedene Bau- und Arbeitsmaschinen, darunter Lader, Lkw, Dumper und Traktor.
Eines Tages erlitt der Zimmerer während einer Feier unter Freunden einen schweren Unfall. Innerhalb einer Scheune kletterte er auf einen Balken, um sich daran entlangzuhangeln. Als er plötzlich den Halt verlor, stürzte er aus etwa eineinhalb Metern Höhe zu Boden und knickte mit dem linken Fuß um. Dabei zog er sich eine schwere Sprunggelenksfraktur zu.
Im Verlauf der operativen Behandlung kam es zu einer Infektion, was die Wundheilung erheblich verzögerte und wiederholte Krankenhausaufenthalte erforderlich machte. Die anhaltenden Schmerzen, die zahlreichen Folgeoperationen und die lange Behandlungsdauer belasteten ihn sowohl körperlich als auch psychisch und rissen ihn vollständig aus seinem bisherigen aktiven Alltag und Berufsleben heraus.
Auch nach Abschluss der medizinischen Behandlung konnte der Zimmerer seine ursprüngliche berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben. Die für den Zimmererberuf typischen, überwiegend stehenden und körperlich fordernden Arbeiten – unter anderem balancierend in großer Höhe – waren nur noch stark eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Vor diesem Hintergrund entschied der Zimmerer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit nach Unfall zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für dieses Vorhaben bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Zimmerers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit nach Unfall in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Zimmerer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Zimmerer erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Unfalls auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach Fertigstellung dieses Stundenplans wurden die relevanten Unterlagen zusammengestellt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit nach Unfall eingereicht. Der Versicherer kündigte an, zur Beurteilung der Leistungsansprüche des Zimmerers eine orthopädische Begutachtung durchführen zu lassen. Als das Ergebnis vorlag, erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit unverzüglich an und nahm die Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente vor.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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