Sanitär- und Heizungsbauer erhält Berufsunfähigkeitsrente nach Sportunfall

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Sanitär- und Heizungsbauer erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Sportunfall.

Tätigkeit als Sanitär- und Heizungsbauer

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als selbständiger Sanitär- und Heizungsbauer tätig. Sein Arbeitsalltag war durch körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten auf wechselnden Baustellen im Bereich Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik geprägt. Zu Beginn des Tages bereitete er das Einsatzfahrzeug vor, indem er Werkzeuge, Materialien und bestellte Waren wie Heizungskessel, Badmöbel, Keramik oder Heizkörper verlud und transportierte.

Vormittags führte der Sanitär- und Heizungsbauer überwiegend Montage-, Demontage- und Abbrucharbeiten aus. Dazu gehörten bei Badsanierungen das Entfernen von Sanitärobjekten, Fliesen, Estrich sowie Stemmarbeiten mit anschließendem Abtransport des Bauschutts. Bei Rohrbrüchen und Kesselerneuerungen demontierte er bestehende Anlagen, trennte Leitungen mit Säge oder Trennschleifer, führte Bohrarbeiten aus und verrichtete häufig Überkopfarbeiten, insbesondere im Kellerbereich. Schwere Anlagenteile und Werkzeuge transportierte er manuell.

Nachmittags setzte der Sanitär- und Heizungsbauer die Arbeiten auf der Baustelle fort, erledigte Materialbeschaffungen beim Großhandel und war im Kundendienst eingesetzt, etwa bei Rohrreinigungen, Heizungsstörungen oder Wartungsarbeiten. Zum Tagesende räumte er die Baustelle auf, besprach den Arbeitsfortschritt mit Kunden und führte gegebenenfalls weitere Baustellenbesichtigungen oder Beratungstermine durch.

Berufsunfähigkeitsrente nach Sportunfall

Der Sanitär- und Heizungsbauer verbrachte seinen Urlaub in den Niederlanden, als er bei einem Strandbesuch einen Sportunfall erlitt. Während einer Partie Flag Football drehte er seinen rechten Arm zum Wurf und stürzte dabei in den Sand. Der unglückliche Aufprall auf die linke Körperseite führte zu einer Schulterluxation sowie zu einem Abriss der Bizepssehne.

Infolge dieses Ereignisses kam es zu erheblichen Funktionseinschränkungen. Kraftintensive Tätigkeiten wie das Heben und Tragen von Werkzeugen und Materialien sowie arm- und schulterbelastende Bewegungen, insbesondere Überkopfarbeiten, waren nur noch unter starken Schmerzen oder gar nicht mehr möglich.

Vor diesem Hintergrund entschied sich der Sanitär- und Heizungsbauer, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente nach Sportunfall zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst begutachteten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Sanitär- und Heizungsbauers, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit nach Unfall in Frage kam. Von einer solchen hätte grundsätzlich ausgegangen werden können, sofern der Sanitär- und Heizungsbauer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Da der Sanitär- und Heizungsbauer selbstständig war, musste darüber hinaus eine betriebliche Umorganisation unmöglich oder unzumutbar sein. Dies ist der Fall, wenn die Möglichkeit, auf die eigene Tätigkeitsgestaltung Einfluss zu nehmen, dahingehend nicht besteht, dass eine sinnvolle weitere Tätigkeit, welche der Rolle eines Betriebsinhabers gerecht wird und die eigene Lebensstellung wahrt, ausgeübt werden kann (siehe hierzu auch: Umorganisation eines Friseurmeisters nach Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gelangten zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Sportunfall erfüllt waren. Gemeinsam mit dem Sanitär- und Heizungsbauer erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Sportunfalls auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Dokumente gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf sprach dieser ein Anerkenntnis aus und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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