
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Apothekerin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Nach dem abgeschlossenen Pharmaziestudium nahm die Apothekerin eine selbstständige Tätigkeit auf. In zuletzt gesunden Tagen war sie inzwischen seit über 20 Jahren als Inhaberin einer öffentlichen Apotheke tätig. In dieser Funktion trug sie die umfassende Verantwortung für den gesamten Apothekenbetrieb – sowohl in pharmazeutischer als auch in organisatorischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht.
Zu ihren täglichen Aufgaben gehörten insbesondere die Beratung von Kundinnen und Kunden, die Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln, das Medikationsmanagement sowie die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Darüber hinaus war sie für die Mitarbeiterführung, die Organisation der Betriebsabläufe, die wirtschaftliche Steuerung des Unternehmens sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben verantwortlich.
Die Tätigkeit erforderte ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, Konzentrationsfähigkeit, psychischer Belastbarkeit und Entscheidungsstärke.
Nachdem die Apothekerin bereits einige Jahre zuvor eine schwere myeloische Leukämie überstanden hatte, erkrankte sie erneut an Brustkrebs. Nach der ersten Krebserkrankung war es ihr noch gelungen, ihr berufliches und privates Leben rasch wieder aufzunehmen und den gewohnten Anforderungen gerecht zu werden.
Im Anschluss an die zweite onkologische Erkrankung kam es jedoch zu erheblichen psychischen Beeinträchtigungen. Die Apothekerin hatte große Schwierigkeiten, die körperlichen und seelischen Veränderungen zu akzeptieren. Zunehmend begann sie, ihren Körper aufmerksam zu beobachten und über wahrgenommene Abweichungen zu grübeln. Hinzu traten ausgeprägte Ängste vor einem erneuten Auftreten der Erkrankung.
Gleichzeitig setzte sie sich selbst unter hohen inneren Druck. Ihr stark ausgeprägter Leistungsanspruch führte dazu, dass sie möglichst schnell wieder vollumfänglich als selbständige Apothekerin arbeiten wollte. Dies überforderte sie zunehmend. Sie klagte über deutliche Einschränkungen der Merkfähigkeit, Konzentrations- und Auffassungsstörungen. Zudem zeigten sich eine anhaltend gedrückte Stimmung, verminderte affektive Schwingungs- und Resonanzfähigkeit, reduzierter Antrieb, verlangsamte Psychomotorik sowie ein ausgeprägter psychophysischer Erschöpfungszustand. Als sie sich schließlich in psychotherapeutische Behandlung begab, wurde bei ihr eine schwere depressive Erkrankung diagnostiziert.
Da eine Fortsetzung der Tätigkeit unmöglich schien, fasste die Apothekerin den Entschluss, bei ihrem Versorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Apothekerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Dabei ging es insbesondere darum zu klären, inwieweit eine Berufsunfähigkeit als Apothekerin vorlag. Da keine privatrechtliche Berufsunfähigkeitsversicherung bestand, sondern eine öffentlich-rechtliche Pflichtversicherung über ein Versorgungswerk, war entscheidend war, ob die Apothekerin aufgrund körperlicher Gebrechen oder eingeschränkter körperlicher bzw. geistiger Kräfte ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte und ihre pharmazeutische Tätigkeit deshalb vollständig einstellen musste. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte sahen diese Voraussetzungen als erfüllt an.
Gemeinsam mit der Apothekerin erstellten sie verschiedene Anlagen, in denen ihre Krankheitsgeschichte ausführlich dokumentiert wurde. Außerdem wurde ein Stundenplan entwickelt, der den Berufsalltag der Apothekerin sowie die Auswirkungen der Depression auf ihre Arbeit verdeutlichte. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte ließ die Apothekerin eine neurologische und eine psychiatrische Einschätzung aus ärztlicher Sicht erstellen, die die Unmöglichkeit der weiteren Berufsausübung bestätigten.
Alle relevanten Unterlagen wurden schließlich zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Depression beim Versorgungswerk eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen ordnete das Versorgungswerk eine weitere psychiatrische Begutachtung an. Das Ergebnis führte jedoch schnell zu einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit, sodass die Apothekerin die versicherte Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression erhielt.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die im Bereich der Berufsunfähigkeitsleistungen über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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