Berufsunfähigkeit als Fitnesstrainer? Versicherer zahlt Vergleichsbetrag

Im Verfahren um die Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen erhält ein Fitnesstrainer eine fünfstellige Vergleichszahlung durch den Versicherer.

Tätigkeit als Fitnesstrainer

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Fitnesstrainer in einem Fitnessstudio tätig. Sein Schwerpunkt lag in der Betreuung von Mitgliedern auf der Trainingsfläche, der Erklärung und Demonstration von Übungen sowie der individuellen Anpassung von Trainingsplänen an die Ziele und körperlichen Voraussetzungen der Kunden. Er führte Einweisungen an Kraft- und Ausdauergeräten durch, überwachte Bewegungsabläufe und korrigierte Fehlhaltungen.

Zudem führte der Fitnesstrainer Beratungsgespräche, dokumentierte Trainingsfortschritte und gab Empfehlungen zu Trainingsintensität und Regeneration. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit war die Durchführung von Personal-Training-Einheiten sowie von Gruppenkursen, bei denen er Übungen anleitete und motivierte. Ergänzend übernahm er organisatorische und administrative Aufgaben wie Terminplanung und Kundenbetreuung sowie Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Studio.

Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen?

Der Fitnesstrainer klagte über schmerzhafte Bewegungs- und Belastungseinschränkungen beider Handgelenke. Links bestand eine chronisch-degenerative Veränderung der Faserknorpel- und Bandstruktur im Handgelenk (triangulärer fibrokartilaginärer Komplex – TFCC), rechts eine Arthrose des Handwurzelgelenks sowie eine Rhizarthrose. Zusätzlich klagte er nach einem Bagatelltrauma über anhaltende Schmerzen im linken Kniegelenk. Wegen einer Knorpelschädigung an der inneren Kniescheibe zeigte sich kernspintomographisch eine deutliche Ergussbildung, wobei die Beweglichkeit des linken Kniegelenks auf 0–90° eingeschränkt war.

Aufgrund dieser Befunde war der Fitnesstrainer nicht mehr in der Lage, seine bisherige Tätigkeit auszuüben. Insbesondere konnte er seine Kunden nicht mehr beim Abstützen und Heben unterstützen. Daher stellte er bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankungen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsfallprüfung durch den Versicherer

Der Versicherer teilte dem Fitnesstrainer mit, dass zur Bearbeitung seines Leistungsantrags noch ergänzende Unterlagen erforderlich seien, und stellte zahlreiche Nachfragen. Daraufhin entschloss sich der Fitnesstrainer, sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, und beauftragte die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit seiner Vertretung.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte prüften zunächst alle verfahrensrelevanten Unterlagen, um sich ein vollständiges Bild der Sachlage zu verschaffen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen orthopädischer Erkrankung in Frage kam. Von einer solchen hätte grundsätzlich ausgegangen werden können, sofern der Fitnesstrainer seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Anschließend unterstützten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Fitnesstrainer dabei, die angeforderten Dokumente zusammenzustellen, sodass dem Versicherer alle notwendigen Informationen vorlagen. Nachdem der Fitnesstrainer in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälten die Unterlagen an den Versicherer übersandt hatte, zeigte sich das Versicherungsunternehmen im Rahmen eines telefonischen Gesprächs kompromissbereit. In enger Absprache mit dem Fitnesstrainer ermittelten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte eine angemessene Vergleichssumme. Diese Vergleichssumme wurde seitens des Versicherers schließlich akzeptiert, sodass der Fitnesstrainer eine hohe fünfstellige Zahlung erhielt.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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