Berufsunfähigkeit wegen PTBS? Soldatin erhält Einmalbetrag von der Proxalto Lebensversicherung AG in Prozess vor dem LG Hannover

Im Prozess um die Berufsunfähigkeit wegen PTBS vor dem Landgericht Hannover erhält eine von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertretene Soldatin einen fünfstelligen Einmalbetrag von der Proxalto Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Soldatin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Materialbewirtschaftungssoldatin tätig. In dieser Funktion unterstützte sie alle Versorgungsabläufe. Sie war verantwortlich für die Materialbewirtschaftung von Waffen, Munition, Verbrauchsgütern sowie sonstiger Ausstattung der Soldaten. Zu ihren Aufgaben gehörten außerdem die Begleitung von Materialtransporten, das Führen von Listen, die Bearbeitung von Sachschadens- und Verlustmeldungen, Telefonate sowie das Erstellen von Meldungen. Bei Personalausfall innerhalb der Kompanie wurde sie im Geschäftszimmer eingesetzt, um Verwaltungsaufgaben durchzuführen.

Neben ihrer Tätigkeit in der Materialbewirtschaftung hatte die Soldatin ihre individuellen Grundfertigkeiten zu erhalten und ihre körperliche Leistungsfähigkeit stetig zu steigern. Dazu nahm sie regelmäßig an militärischen Ausbildungen teil, die Sportleistungen, Schießübungen, ABC-Abwehr und eine Sanitätsausbildungen umfassten. Insgesamt war die Tätigkeit der Soldatin sehr abwechslungsreich.

Berufsunfähigkeit wegen PTBS

Während ihrer Dienstzeit wurde die Soldatin Mutter einer Tochter, die als Frühgeburt zur Welt kam. Unmittelbar nach der Geburt erlitt ihre Tochter eine schwere Erkrankung und musste die ersten Tage auf der Kinderintensivstation verbringen. In den folgenden Jahren entwickelte die Tochter schwerwiegende gesundheitliche Probleme, die für die Soldatin eine erhebliche psychische Belastung darstellten. Nach mehreren Nervenzusammenbrüchen suchte die Soldatin ihren Hausarzt auf, der sie an einen Psychotherapeuten überwies. Hier wurde ihr die Diagnose Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) gestellt.

Die PTBS äußerte sich bei der Soldatin in schweren Konzentrations- und Schlafstörungen, Depressionen, ausgeprägten Panikattacken, Flashbacks sowie Angststörungen, insbesondere in sozialen Situationen und im Umgang mit anderen Menschen. Die Soldatin fasste daher den Entschluss, bei der Proxalto Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen PTBS zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Proxalto Lebensversicherung AG

Die Proxalto Lebensversicherung AG lehnte die Berufsunfähigkeit wegen PTBS der Soldatin ab und erklärte obendrein die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung und den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Dieses Vorgehen begründete der Versicherer damit, dass die Soldatin die Gesundheitsfragen im Rahmen der Antragstellung wahrheitswidrig beantwortet habe. Konkret habe sie vorangegangene Behandlungen wegen PTBS nicht angegeben. Die Proxalto Lebensversicherung AG führte aus, dass sie bei Kenntnis dieser Umstände keinen derartigen Vertrag geschlossen hätte. Die Soldatin sah sich nicht in der Lage, die Situation eigenmächtig zu klären und bat daher Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um rechtlichen Beistand.

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Verfahren gegen die Proxalto Lebensversicherung AG

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übernahm die Vertretung der Soldatin und versandten eine schriftliche Stellungnahme an die Proxalto Lebensversicherung AG. Darin machten sie deutlich, dass der Versicherungsvertreter sehr wohl auf die relevante Behandlung der Soldatin hingewiesen worden war. Dies könne auch der Vater der Soldatin bestätigen, der beim Antragsgespräch anwesend war. Der Versicherungsvertreter habe jedoch die Relevanz der Behandlung verneint, da es sich lediglich um probatorische Sitzungen bei einer Kinderpsychologin gehandelt habe, an die sich keine Therapie anschloss. Die Proxalto Lebensversicherung AG hielt dennoch an ihrer ursprünglichen Entscheidung fest, sodass die Erhebung einer Klage notwendig wurde.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Hannover erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Das bot den Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Im Anschluss wurden die Parteien zur Güteverhandlung geladen.

Der Termin verlief zwar ergebnislos, doch konnten die Parteien anschließend eine Einigung erzielen. Demnach verpflichtete sich die Proxalto Lebensversicherung AG, einen fünfstelligen Einmalbetrag an die Soldatin zu zahlen. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm die Soldatin das Angebot an und erhielt kurz darauf die entsprechende Zahlung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hannover macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht sowie unter Dienstunfähigkeit als Soldat.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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