Berufsunfähigkeit wegen Depression

Berufsunfähigkeit als Qualitätsmanager? Nürnberger Lebensversicherung AG zahlt Vergleichsbetrag in Prozess vor dem LG Deggendorf um Berufsunfähigkeit wegen Depression

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess vor dem Landgericht Deggendorf um eine Berufsunfähigkeit als Qualitätsmanager die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages durch die Nürnberger Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Qualitätsmanager

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Qualitätsmanager im Energiesektor tätig. Hierbei arbeitete er an fünf Tagen pro Woche jeweils sieben Stunden. Seine Tätigkeit umfasste die Zusammenarbeit mit internationalen Lieferanten und Produktionsstandorten sowie die Entwicklung und Abstimmung technischer Anforderungen. Der Qualitätsmanager beriet und unterstützte interne und externe Ansprechpartner, nahm an Meetings und Workshops teil und war regelmäßig auf Dienstreisen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit bestand aus Schreib- und Bürotätigkeiten, insbesondere aus Dokumentation, Berichterstellung, Bearbeitung von Reklamationen, Begleitung von Audits, Verhandlungen sowie der Pflege von Datenbanken.

Der Qualitätsmanager betreute dabei mehrere Themenbereiche parallel, was einen hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand erforderte. Dienstreisen machten etwa die Hälfte seiner Arbeitszeit aus. In dienstreisefreien Wochen arbeitete der Qualitätsmanager sowohl im Büro als auch im Homeoffice.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Der Qualitätsmanager entwickelte im Laufe der Zeit eine schwere Depression. Die Erkrankung zeigte sich in ausgeprägter Erschöpfung, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, innerer Anspannung sowie einem anhaltenden Gefühl der Überforderung. Im Arbeitsalltag kam es zu schneller Ermüdung, Schwierigkeiten bei der Strukturierung und Erledigung von Aufgaben sowie zu dauerhaftem Grübeln über berufliche, existentielle und zukünftige Fragen. Hinzu traten Schlafstörungen, Reizbarkeit, sozialer Rückzug und eine zunehmende emotionale Instabilität. Begleitend bestanden körperliche Symptome wie Magen-Darm-Beschwerden, Ohrenschmerzen, Schwindel, Brustschmerzen und ausgeprägte Angstzustände.

Besonders belastend wirkten Tätigkeiten mit hohem Kommunikations- und Abstimmungsbedarf. Die internationale Zusammenarbeit, häufig in fremder Sprache, führte zu starker Verunsicherung, Konzentrationsverlust und deutlichen körperlichen Stressreaktionen. Dienstreisen, insbesondere Flugreisen und längere Aufenthalte fern vom Wohnort, waren in diesem Zustand nicht mehr zumutbar. Zeitdruck, hohe Verantwortung und fehlende Erholungsphasen verstärkten die Symptomatik zusätzlich. Daher stellte der Qualitätsmanager bei der Nürnberger Lebensversicherung AG einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Nürnberger Lebensversicherung AG verneint Berufsunfähigkeit als Qualitätsmanager

Die Nürnberger Lebensversicherung AG verneinte eine Berufsunfähigkeit als Qualitätsmanager und damit lehnte Ansprüche aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag ab. Grundlage hierfür war das Ergebnis eines fachpsychiatrischen Gutachtens, das der Versicherer eigens in Auftrag gegeben hatte. Der Qualitätsmanager legte Einspruch gegen die Entscheidung der Nürnberger Lebensversicherung AG ein – jedoch ohne Erfolg. Deshalb wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche weiter durchzusetzen.

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

Zunächst forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Nürnberger Lebensversicherung AG außergerichtlich wiederholt zur Erbringung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Diese hielt jedoch an ihrer Ablehnung fest. Daher war schließlich die Erhebung einer Klage geboten.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Deggendorf erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend gegenüber dem Landgericht Deggendorf vorzutragen. Im Anschluss wurden die Parteien zur Güteverhandlung geladen.

Bereits vor diesem Termin zur Güteverhandlung konnte jedoch eine Einigung mit der Nürnberger Lebensversicherung AG erzielt werden. Die Nürnberger Lebensversicherung AG verpflichtete sich danach einen fünfstelligen Betrag an den Qualitätsmanager zu zahlen. In Absprache mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahm der Qualitätsmanager das Angebot an und erhielt kurz darauf die entsprechende Zahlung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Deggendorf macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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