Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Versicherungsnehmerin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Bandscheibenvorfall.
Die Versicherungsnehmerin bemerkte zunächst lediglich leichte Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich, die sie anfangs auf Sport und Stress zurückführte. Doch anstatt abzuklingen, weiteten sich die Beschwerden in den folgenden Wochen auf beide Schultern und Arme aus und gingen mit Kribbeln in den Fingern, Taubheitsgefühlen sowie zunehmendem Kraftverlust einher. Ein MRT bestätigte schließlich einen Bandscheibenprolaps der Halswirbelsäule.
Trotz konsequenter Behandlung über die folgenden Jahre bildeten sich die Symptome nie vollständig zurück. Vielmehr blieb eine dauerhafte Basissymptomatik bestehen, die aus chronischen Schmerzen, massiven muskulären Verspannungen und deutlichen Bewegungseinschränkungen im Bereich von Nacken, Schultern und Armen bestand. Selbst alltägliche Tätigkeiten wie das Heben leichter Gegenstände oder das Drehen des Kopfes waren nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.
Da ihr Beruf regelmäßiges Reisen, langes Sitzen und Stehen, hohe Flexibilität und ständige Präsenz vor Publikum erforderte, geriet sie zunehmend an ihre körperlichen Grenzen. Zusätzliche Belastung führte regelmäßig zu Beschwerdeverschlechterungen bis hin zu Taubheit der Hände und Lähmungserscheinungen in den Armen. Eine angemessene Regeneration war in ihrem Arbeitsalltag kaum realisierbar, sodass sich die Beschwerden über die Jahre verfestigten. Verstärkend kamen weitere Erkrankungen hinzu, darunter eine Colitis ulcerosa sowie eine ausgeprägte Histaminintoleranz, die die Einnahme gängiger Schmerzmittel nahezu unmöglich machten.
Daher fasste sie den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Bandscheibenvorfall zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrags bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Versicherungsnehmerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Bandscheibenvorfall in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Versicherungsnehmerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Versicherungsnehmerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen des Bandscheibenvorfalls auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Bandscheibenvorfall beim Versicherer eingereicht werden. Nachdem der Versicherer zunächst weitere Informationen eingeholt hatte, erkannte er seine Leistungspflicht an und begann mit der Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Bandscheibenvorfall.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.