Berufsunfähigkeit wegen Depression

R+V Lebensversicherung AG zahlt Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression an Pflegefachkraft

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für Pflegefachkraft die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression durch die R+V Lebensversicherung AG.

Tätigkeit als Pflegefachkraft

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Pflegefachkraft im ambulanten Dienst tätig. Ihr Arbeitstag begann mit dem Abruf der digitalen Tourenplanung und der Übernahme des Dienstfahrzeugs. Anschließend fuhr sie die einzelnen Kunden an und führte alle vereinbarten pflegerischen Maßnahmen durch. Dazu gehörten unter anderem Gespräche zum aktuellen Befinden, Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Mobilisation, Inkontinenzversorgung, das Zubereiten und Anreichen von Mahlzeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie das Erheben von Vitalparametern. Sie verabreichte Injektionen und Infusionen, übernahm die Wund- und Stomaversorgung und stellte die Medikation nach ärztlicher Anordnung bereit.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit war die umfassende Dokumentation aller Maßnahmen, Beobachtungen und Veränderungen in der digitalen Kundenakte sowie die Weitergabe relevanter Informationen. Zudem schrieb und evaluierte sie Pflegeplanungen und führte Risiko-, Sturz- und Schmerzprotokolle.

Bei Personalengpässen übernahm sie zusätzlich organisatorische Aufgaben, darunter die Kommunikation mit Ärzten und Angehörigen, die Begleitung von Auszubildenden sowie die Unterstützung bei der Dienst- und Tourenplanung.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression?

Die Pflegefachkraft litt unter seelischen Belastungen und entwickelte im Laufe der Zeit eine Depression. Diese zeigte sich in anhaltend niedergeschlagener Stimmung, negativen Gedanken, Ängsten und deutlichen Überforderungsgefühlen. Hinzu kamen Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen sowie eine erhöhte Müdigkeit.

Die psychische Belastung verstärkte zugleich ihre körperlichen Beschwerden: Diese bestanden in Form von chronischen Schmerzen der Halswirbelsäule mit Ausstrahlung in Nacken, Schulter und Arm, Bewegungseinschränkungen und zunehmender Gelenksteife.

Aufgrund ihrer prekären gesundheitlichen Verfassung entschied die Pflegefachkraft, bei ihrem Versicherer, der  R+V Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsablehnung der R+V Lebensversicherung AG 

Die R+V Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag der Pflegefachkraft mit der Begründung ab, die geschilderten gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestünden noch nicht so lange wie von der Versicherungsnehmerin angegeben. Der für den Leistungsanspruch erforderliche Zeitraum von sechs Monaten sei daher bislang nicht erfüllt. Infolgedessen bat die Pflegefachkraft Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Verfahren gegen die R+V Lebensversicherung AG 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich des Falls an und verschafften sich zunächst einen umfassenden Überblick über den streitgegenständlichen Sachverhalt. Anschließend übersandten sie der R+V Lebensversicherung AG eine schriftliche Stellungnahme, in der sie diese erneut zur Erbringung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression aufforderten. Hierzu stellten sie die tatsächliche Krankheitsgeschichte der Pflegefachkraft dar und untermauerten diese mit den vorliegenden medizinischen Unterlagen.

Die R+V Lebensversicherung AG hielt zunächst an ihrem bisherigen Standpunkt fest, ließ sich jedoch im Zuge des weiteren Schriftverkehrs von der Auffassung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte überzeugen. Danach erkannte die R+V Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit der Pflegefachkraft an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Pflegefachkraft durch R+V Lebensversicherung AG!!

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