
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten einen Industriekaufmann erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Der Industriekaufmann erkrankte zunächst an Covid-19 und später erneut an einer Atemwegsinfektion. Nach dieser traten erstmals anhaltende Erschöpfungszustände und eine geistige Müdigkeit auf. Trotz dieser Beschwerden nahm er eine neue Tätigkeit auf und konnte seine Aufgaben zunächst uneingeschränkt erfüllen. Im Verlauf der folgenden Monate traten jedoch zunehmend Symptome wie Brain Fog, Konzentrations- und Schlafstörungen sowie eine ausgeprägte Belastungsintoleranz auf.
Ab dem Sommer verschlechterte sich sein Zustand schrittweise, begleitet von wiederkehrenden „Crashes“ mit starker Erschöpfung. Dennoch arbeitete er weiter, bis im Herbst ein schwerer gesundheitlicher Einbruch erfolgte. Selbst alltägliche Tätigkeiten waren kaum noch möglich, und die ärztlichen Untersuchungen führten zur Diagnose eines Erschöpfungssyndroms mit Verdacht auf Long-Covid.
Kurz darauf kam es zu einer endgültigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Geistige und körperliche Fatigue, Kopfdruck sowie Konzentrationsprobleme machten eine berufliche Tätigkeit unmöglich. Seitdem war der Industriekaufmann dauerhaft arbeitsunfähig. Die später bestätigte Diagnose Post-Covid bzw. ME/CFS erklärte den desolaten Zustand des Industriekaufmanns, der trotz medizinischer Maßnahmen fortbestand. Daher fasste der Industriekaufmann den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Industriekaufmanns, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid argumentiert werden konnte. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Industriekaufmann seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50 % nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Industriekaufmann erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen von Post-Covid auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Dieser holte zunächst weitere Erkundigungen ein, erkannte aber bald darauf die Berufsunfähigkeit des Industriekaufmanns an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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