Berufsunfähigkeit wegen Depression

Praxismanagerin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Praxismanagerin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.

Tätigkeit als Praxismanagerin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Praxismanagerin tätig. Sie koordinierte den Personaleinsatz, organisierte kurzfristige Änderungen bei Ausfällen und unterstützte sowohl an der Rezeption als auch in den Untersuchungszimmern, einschließlich Labortätigkeiten, Blutentnahmen, Infusionen und diagnostischen Tests.

Zudem war die Praxismanagerin für die Betreuung externer Dienstleister bei Wartungen, Reparaturen und Geräteinstallationen sowie für Geräteeinweisungen sowie Dokumentationen verantwortlich. Sie verwaltete Postein- und -ausgang, Kassenabrechnungen, Privatrechnungen und die Archivierung von Patientenakten.

Darüber hinaus übernahm die Praxismanagerin die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, die Betreuung von Auszubildenden und die Organisation externer Schulungen.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression?

Die Praxismanagerin litt an einer schweren Depression mit ausgeprägter Angst- und Belastungssymptomatik. Über viele Jahre hinweg hatten sich die stetig zunehmenden Anforderungen am Arbeitsplatz, die hohe Verantwortung, die fehlende Entlastung sowie die dauerhafte Erreichbarkeit erheblich auf ihre psychische und körperliche Gesundheit ausgewirkt. Die kumulierten familiären Belastungen, mehrere Todesfälle nahestehender Menschen, die Pflege von Angehörigen sowie wiederholte gesundheitliche Rückschläge führten schließlich zu einem Zustand tiefer emotionaler Erschöpfung. Die Praxismanagerin konnte ihre beruflichen Aufgaben dadurch nicht mehr in der gewohnten Qualität ausführen, verlor zunehmend die Fähigkeit zur Konzentration und war nicht mehr in der Lage, komplexe organisatorische Zusammenhänge zu bewältigen. Hinzu traten schwere Schlafstörungen, Panikattacken, Überforderungsgefühle im Kontakt mit Menschen und ein ausgeprägter sozialer Rückzug.

Daher fasste die Praxismanagerin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Praxismanagerin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Praxismanagerin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Praxismanagerin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Praxismanagerin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression an Praxismanagerin!

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