Berufsunfähigkeit als Geschäftsführer

Geschäftsführer erhält Vergleichsbetrag von Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. in Prozess um Berufsunfähigkeit wegen Depression vor dem LG Zwickau

Vor dem Landgericht Zwickau erstreiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Zahlung eines fünfstelligen Vergleichsbetrages gegenüber der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. in einem Prozess um eine Berufsunfähigkeit wegen Depression bei einem Geschäftsführer.

Tätigkeit als Geschäftsführer

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als angestellter Geschäftsführer im Landwirtschaftsbereich tätig. Hierbei übernahm er die vollständige administrative Leitung des Betriebs. Er koordinierte die internen Abläufe, plante und überwachte organisatorische Prozesse und stellte sicher, dass sämtliche Verwaltungsaufgaben fristgerecht erledigt wurden. Zudem verantwortete er die Kommunikation mit externen Partnern, führte Vertragsverhandlungen und bereitete entscheidungsrelevante Unterlagen für Gremien und Behörden vor. Darüber hinaus organisierte er die Rechnungslegung, überwachte laufende Projekte und sorgte dafür, dass betriebliche Standards und gesetzliche Vorgaben stets eingehalten wurden.

Berufsunfähigkeit wegen Depression

Der Geschäftsführer litt unter einer ausgeprägten depressiven Symptomatik, die seine berufliche Leistungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigte. Er zeigte anhaltende Antriebs- und Stimmungslosigkeit, Interessenverlust sowie deutliche Konzentrationsstörungen, wodurch ihm die Erfüllung seiner komplexen Aufgaben zunehmend unmöglich wurde.

Zudem erlebte er wiederkehrende Angstzustände und Panikattacken, die ihn zusätzlich belasteten und seine Fähigkeit zur Wahrnehmung beruflicher Verantwortung erheblich einschränkten. Die depressiven Episoden führten dazu, dass er weder Freude an seiner Arbeit noch an familiären Aktivitäten empfinden konnte und bereits alltägliche Anforderungen als kaum bewältigbar erlebte. Trotz medikamentöser Behandlung und ärztlicher Betreuung verschlechterte sich sein Zustand fortlaufend.

Daher stellte der Geschäftsführer bei der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsablehnung der Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. erkannte die Berufsunfähigkeit des Geschäftsführers zunächst an und erbrachte entsprechende Leistungen. Etwa ein Jahr später stellte der Versicherer die Zahlungen jedoch im Rahmen eines eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens wieder ein. Grundlage hierfür war ein fachpsychiatrisches Gutachten, das im Gegensatz zur ursprünglichen Einschätzung zu einem abweichenden Ergebnis gelangte. Der Geschäftsführer wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und wandte sich daraufhin an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte, um seine Ansprüche weiter durchzusetzen.

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Verfahren gegen die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G.

Infolge der schriftlichen Leistungsaufforderung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bat die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. um Übersendung aussagekräftiger aktueller Arztberichte. Diesem Wunsch kamen die Rechtsanwälte nach und legten ein Dokument der behandelnden Psychologin vor. Daraus ging eine Empfehlung an den Geschäftsführer hervor, er solle längerfristig Belastungen am Arbeitsplatz vermeiden, da andernfalls mit einer raschen Dekompensation zu rechnen sei.

Im weiteren Verlauf der Korrespondenz forderte der Versicherer mehrfach zusätzliche Unterlagen an, hielt jedoch trotz Übersendung dieser Unterlagen an seiner Entscheidung fest, die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente einzustellen. Daher war schließlich die Erhebung einer Klage geboten.

Nachdem Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Klage vor dem Landgericht Zwickau erhoben hatten, ordnete das Gericht die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Dadurch erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage umfassend zu erörtern. Im Anschluss wurden die Parteien zur Güteverhandlung geladen. Zwar kam es im Rahmen der Güteverhandlung noch zu keiner Einigung der Parteien, jedoch zeigte sich der Versicherer kurze Zeit später kompromissbereit. Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. stimmte schließlich einem von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nach Abstimmung mit dem Kläger unterbreiteten Vergleichsangebot zu und verpflichtete sich, einen fünfstelligen Betrag an den Geschäftsführer zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Zwickau macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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