
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Diabetesberaterin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Die Versicherungsnehmerin begann ihre berufliche Laufbahn als Erstkraft in einer Arztpraxis und absolvierte parallel eine Fortbildung zur Diabetesberaterin. Zuletzt war sie im Außendienst einer japanischen Firma tätig und betreute umfassend Kunden im Bereich Diabetesprodukte. Zu ihren Aufgaben gehörten die Vorbereitung und Durchführung von Schulungen für Ärzte, Pflegepersonal und Patienten, insbesondere zur sicheren Handhabung von Insulinpumpen. Dabei waren höchste Konzentration und emotionale Stabilität erforderlich, da Fehler lebensgefährliche Folgen haben konnten.
Darüber hinaus koordinierte sie Termine, beantwortete E-Mails, erstellte Präsentationen, organisierte Veranstaltungen und reagierte auf kurzfristige Kundenwünsche – oft mit erheblichem Zeitdruck, langen Fahrten und parallel zu erledigenden Aufgaben.
Die Diabetesberaterin entwickelte über mehrere Jahre zunehmende psychische Belastungen. Nach der Frühgeburt ihres Kindes übernahm sie die alleinige Betreuung, was zu extremer Erschöpfung, Schlaflosigkeit und ständigen Stimmungstiefs führte. Im Alltag konnte sie nur noch das Notwendige bewältigen; Haushalt, Termine und soziale Kontakte waren kaum möglich.
Die Depression äußerte sich in tiefer Niedergeschlagenheit, starker Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, innerer Unruhe, ständiger Anspannung und anhaltendem emotionalem Schmerz. Trotz Therapie und medikamentöser Behandlung blieben die Symptome schwerwiegend und führten dazu, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben konnte.
Daher fasste die Diabetesberaterin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Diabetesberaterin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Diabetesberaterin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Diabetesberaterin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Diabetesberaterin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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