Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Einzelhandelskauffrau erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS.
Die Einzelhandelskauffrau litt über einen langen Zeitraum hinweg unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die ihre berufliche Leistungsfähigkeit zunehmend einschränkten. Zunächst zeigten sich vor allem Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, die zu einer erhöhten Fehlerquote führten. Häufig vergaß sie Arbeitsabläufe, musste wiederholt nachkontrollieren und erlebte im Kundenkontakt eine wachsende innere Anspannung. Aufgaben, die ein hohes Maß an Aufmerksamkeit erforderten, verstärkten die Überforderungsgefühle. Hinzu kamen eine gesteigerte Reizbarkeit, Tränenausbrüche sowie körperliche Beschwerden in Form von Kopf-, Nacken- und Muskelschmerzen, Schwindel und Kraftlosigkeit.
Auch im privaten Umfeld kam es zu Belastungen: Die Pflege der schwer erkrankten Mutter, Krankenhausaufenthalte des Ehemanns sowie mehrere traumatische Erlebnisse führten zu einer dauerhaften psychischen und körperlichen Erschöpfung. Die Einzelhandelskauffrau entwickelte eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) mit ausgeprägten Angst- und Panikattacken, Schlafstörungen und starker Reizempfindlichkeit. Bereits alltägliche Anforderungen oder kurze Gespräche führten zu massiver Überforderung und langanhaltender Erschöpfung, sodass auch der Haushalt und Freizeitaktivitäten kaum noch bewältigt werden konnten.
Schließlich kam es im beruflichen Kontext zu einem Nervenzusammenbruch. Seitdem war die Einzelhandelskauffrau dauerhaft arbeitsunfähig. Zusätzliche körperliche Symptome wie Herzbeschwerden, Ohrgeräusche, Sehstörungen und diffuse Schmerzen verschärften die Situation weiter. Insgesamt war die Kombination aus psychischen Traumafolgen und chronischer Erschöpfung so ausgeprägt, dass eine Rückkehr in den Beruf nicht mehr möglich war. Daher fasste die Einzelhandelskauffrau den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Einzelhandelskauffrau, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen PTBS in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Einzelhandelskauffrau ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Einzelhandelskauffrau erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der PTBS auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer teilte mit, dass zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit eine fachärztliche Untersuchung der Einzelhandelskauffrau durch einen unabhängigen Gutachter erforderlich sei. Nachdem das entsprechende Gutachten vorlag, erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit der Einzelhandelskauffrau an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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