
Die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. lehnte den Leistungsantrag eines Gastronomen aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Depressionen ab. Trotz des Vorwurfs einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte im Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth eine hohe Vergleichszahlung durch den Versicherer.
Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Gastronom tätig. Gemeinsam mit einem Mitgesellschafter betrieb er ein Restaurant, ein Eiscafé sowie einen Foodtruck. Unter seiner Leitung standen 18 Mitarbeiter und seine wöchentliche Arbeitszeit betrug rund 70 Stunden. Hauptsächlich war er für die Zubereitung von kalten und warmen Speisen in den Küchen der Betriebe sowie im Foodtruck verantwortlich. Darüber hinaus übernahm er sämtliche organisatorischen und administrativen Aufgaben, die mit dem Betrieb der Gastronomie verbunden waren. Hierzu gehörten unter anderem die Warenannahme, Aufräum- und Reinigungsarbeiten, die Aufgabe von Bestellungen, das Entwerfen von Speisekarten sowie das Erstellen von Hygienenachweisen. Zudem leitete er sein Personal an, überwachte die Arbeitsabläufe und kümmerte sich um die repräsentative Darstellung seiner Betriebe in den sozialen Medien.
Eines Tages erlitt der Gastronom eine Panikattacke und erkrankte in der Folge an einer Depression. Auslöser hierfür waren eine dauerhafte berufliche Überlastung sowie Schwierigkeiten in seiner Partnerschaft. Die Depression äußerte sich in einer starken seelischen Anspannung, Stimmungsschwankungen, anhaltendem Grübeln und Gedankenkreisen sowie einem allgemeinen Freudverlust (Anhedonie). Hinzu kamen sozialer Rückzug, ein passiver Todeswunsch, massive Schlafstörungen und ein deutlich verminderter Appetit. Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigungen war der Gastronom nicht mehr in der Lage, seine Tätigkeit fortzuführen. Mitte des Jahres 2022 wurde er im gegenseitigen Einvernehmen per Aufhebungsvertrag von seiner Position entbunden. Stattdessen übernahm die Lebensgefährtin seines Geschäftspartners seine Aufgaben, während das Eiscafé mittlerweile aufgegeben wurde.
Infolgedessen fasste er den Entschluss, bei der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. eine Berufsunfähigkeit als Gastronom zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. lehnte den Leistungsantrag des Gastronomen jedoch ab. Zur Begründung ging die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. nicht so sehr auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Berufsunfähigkeit wegen Depression ein, sondern führte an, der Versicherungsnehmer habe seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Konkret kreuzte er im Antragsformular bei der Frage nach in den letzten fünf Jahren bestehenden oder aufgetretenen Allergien, Heuschnupfen oder Hauterkrankungen „Nein“ an, obwohl ihm tatsächlich eine Tomatenallergie bekannt gewesen sei. Nach Auffassung des Versicherers hätte der Gastronom diese Frage daher mit „Ja“ beantworten und ergänzende Angaben machen müssen. Aufgrund dieser aus Sicht des Versicherers unzutreffenden Beantwortung der Gesundheitsfragen erklärte er den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Als die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. im weiteren Schriftverkehr zusätzlich die Anfechtung erklärte, mandatierte der Gastronom die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und übersandten umgehend eine umfassende Stellungnahme an die Stuttgarter Lebensversicherung a. G., in der diese erneut zur Leistung aufgefordert wurde.
Bezüglich des Vorwurfs einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung trugen die Rechtsanwälte vor, dass beim Gastronomen weder von vorsätzlichem noch von arglistigem Verhalten auszugehen sei. Der Gastronom habe sich bei Antragstellung schlicht keine Gedanken über die Tomatenallergie gemacht, die zehn Jahre zuvor einmalig einen allergischen Schock hervorgerufen hatte, und seither symptomlos geblieben war. Zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags war der Gastronom gesund und voll berufstätig, sodass ihm allenfalls Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könne. Darüber hinaus verwiesen Jöhnke & Reichow darauf, dass sich der Versicherer auf eine etwaige Anzeigepflichtverletzung ohnehin nicht berufen könne, da der Gastronom vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß auf die Rechtsfolgen einer Verletzung hingewiesen worden war.
Da die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. im weiteren Schriftverkehr an ihrer ursprünglichen Entscheidung festhielt, war die Erhebung einer Klage geboten. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte reichten diese beim zuständigen Landgericht Nürnberg-Fürth ein. Dieses ordnete daraufhin das schriftliche Vorverfahren an, um den Parteien Gelegenheit zu geben, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Im Zuge dessen gelang es den Rechtsanwälten, eine Einigung mit dem Versicherer zu bewirken. Demnach stimmte die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. zu, dem Gastronomen eine hohe fünfstellige Summe zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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