
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Anwältin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Die Anwältin war über Jahre einer dauerhaften Überforderung im Büro ausgesetzt, die sich mit der alleinigen Erziehung ihrer Tochter seit 2010 überlagerte. Als die nachbarschaftliche Unterstützung im Jahr 2021 wegfiel, verschärfte sich die Belastung. Sie funktionierte zwar nach außen weiter, innerlich jedoch erlahmten ihre Kräfte.
Schrittweise entwickelte sich eine Depression: Die Anwältin bekam immer häufiger Weinkrämpfe und zugleich eine gefühllose Distanz bei der Arbeit, die sie nach außen hin verbarg, weil sie keine Schwäche zeigen wollte. Körperlich klagte sie über anhaltende Kopf- und Bauchschmerzen, die sie weitestgehend ignorierte. Den Stress kompensierte sie durch exzessives Essen – teils den ganzen Arbeitstag über.
Im Alltag reagierte sie gegenüber ihrer Tochter zunehmend gereizt und kurz angebunden, was ihre Schuldgefühle und das Selbstvorwurfsempfinden noch verstärkte. Hinzu kamen wiederkehrende Todesgedanken, in denen ihr das Nicht-Mehr-Da-Sein als Ausweg erschien. Daraufhin entschied die Anwältin, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrags vertraute sie auf die Kompetenz der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Anwältin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte man ausgehen können, wenn die Anwältin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Anwältin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte dieser die Berufsunfähigkeit der Anwältin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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