Berufsunfähigkeit wegen Depression

Versicherungsvertreter erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression!

Ein Versicherungsvertreter erhält eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression, nachdem ihm die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte bei der Leistungsbeantragung zur Seite stand.

Berufsunfähig als Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter hatte seinen Beruf viele Jahre mit großem Engagement ausgeübt. Doch im Laufe der Zeit entwickelte er psychische Beschwerden, bis sich schließlich eine Depression einstellte. Zunächst bemerkte er eine bislang ungekannte Antriebslosigkeit, später traten Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Konzentrationsprobleme hinzu. Mit fortschreitender Erkrankung war der Versicherungsvertreter nicht mehr in der Lage, seine Aufgaben zuverlässig zu erfüllen. Er versäumte Termine, vergaß Absprachen und konnte seinen Kundenstamm nicht mehr in der gewohnten Qualität betreuen.

Die Symptome verstärkten sich bis hin zu panikartigen Attacken. Der Versicherungsvertreter zog sich zunehmend zurück, verlor die Freude an seiner Tätigkeit und war auch im privaten Bereich stark eingeschränkt. Ärztliche und therapeutische Behandlungen bestätigten die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung.

Daher beschloss der Versicherungsvertreter, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages wandte er sich an die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Versicherungsvertreters, um eine genaue Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Von einer solchen hätte man ausgehen können, wenn der Versicherungsvertreter seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Depression auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Dokumente gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beim Versicherer eingereicht werden. Dieser holte zunächst bei einem der behandelnden Ärzte weitere Erkundigungen ein. Bald darauf erkannte er die Berufsunfähigkeit des Versicherungsvertreters an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente an Versicherungsvertreter!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.