
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Medizinprodukteberaterin erfolgreich bei der Geltendmachung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression bei der Entis Lebensversicherung AG.
Die Versicherungsnehmerin verspürte schon in jungen Jahren die Berufung, im Gesundheitswesen tätig zu sein. Nach dem Abschluss der mittleren Reife und dem Besuch einer Wirtschaftsschule absolvierte sie die Ausbildung zur examinierten Kinderkrankenschwester. Anschließend war sie mehrere Jahre auf Säuglings- und Kleinkinderstationen tätig, bevor sie sich beruflich neu orientierte.
In zuletzt gesunden Tagen war sie als Medizinprodukteberaterin tätig. In dieser Funktion verband sie ihre medizinische Expertise mit vertrieblichen Aufgaben und war insbesondere für Beratung, Schulung, Akquise und Kundenpflege verantwortlich. Diese neue Herausforderung erfüllte sie zunächst mit großer Zufriedenheit und brachte ihr sowohl berufliche Erfolge als auch Anerkennung. Nach einem späteren Arbeitsplatzwechsel stiegen jedoch die Anforderungen an ihre Außendiensttätigkeit deutlich an. Ihr Vertriebsgebiet umfasste drei Bundesländer, sodass Tagesfahrten von bis zu 800 Kilometern keine Seltenheit waren. Zudem musste sie dauerhaft für Kunden per Mobiltelefon und E-Mail erreichbar sein.
Die Medizinprodukteberaterin führte anfangs ein aktives und gesundes Leben, war körperlich wie auch psychisch voll belastbar und übernahm mit großem Engagement verantwortungsvolle Aufgaben. Eines Tages zeigten sich jedoch erste Anzeichen einer körperlichen Überlastung: Sie litt unter chronischen Rückenschmerzen, insbesondere im Bereich des Iliosakralgelenks. Parallel dazu stellten sich Schlafstörungen ein. Zu dieser Zeit konnte sie ihre beruflichen Pflichten noch weitestgehend erfüllen, wenn auch mit spürbaren Einschränkungen.
Infolge der gesteigerten Anforderungen wurde ihre Situation allerdings zunehmend prekärer. Sie verspürte wachsende Anspannung und das Gefühl, die Kontrolle über ihre Arbeitssituation zu verlieren. In dieser Phase traten erste Vorboten einer Depression auf. Es kam zu emotionaler Erschöpfung, Antriebslosigkeit und einer beginnenden sozialen Isolation. Die Medizinprodukteberaterin war jedoch nicht imstande, diese Zeichen richtig zu deuten oder ihnen entgegenzuwirken. Nachdem ihre Arbeitsleistung rapide abgefallen war, unterzog sie sich einer Rehabilitationsmaßnahme, die jedoch langfristig keine nachhaltige Verbesserung bewirken konnte. Diese Umstände veranlassten die Medizinprodukteberaterin, bei der Entis Lebensversicherung AG eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Entis Lebensversicherung AG wies den Leistungsantrag der Medizinprodukteberaterin zurück. Dies begründete sie damit, dass die Medizinprodukteberaterin ihrer Verpflichtung, die Berufsunfähigkeit wegen Depression nachzuweisen, nicht nachgekommen sei. Zwar habe sie die entsprechenden Unterlagen vom Versicherer erhalten, jedoch trotz Erinnerung nicht zurückgesandt.
In ihrem Antwortschreiben erklärte die Medizinprodukteberaterin, um die vollständige Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente bemüht zu sein, und bat um eine angemessene Fristverlängerung für die Einreichung der restlichen Unterlagen. Der Versicherer beharrte jedoch auf seiner ablehnenden Entscheidung. Er machte aber deutlich, dass die Medizinprodukteberaterin die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit einem neuen Antrag einreichen könne und ihr Anspruch dann geprüft werde. Daraufhin bat die Medizinprodukteberaterin Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Medizinprodukteberaterin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Depression in Frage kam. Nachdem dies bejaht werden konnte, erstellten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gemeinsam mit der Medizinprodukteberaterin einen neuen Leistungsantrag und reichten auch weiterführende ärztliche Unterlagen beim Versicherer ein. Bald darauf erkannte die Entis Lebensversicherung AG die Berufsunfähigkeit der Medizinprodukteberaterin an.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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