Berufsunfähigkeit wegen Depression

Product Owner erhält Berufsunfähigkeitsrente von Swiss Life AG!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression an einen Product Owner durch die Swiss Life AG.

Tätigkeit als Product Owner

Nachdem der Versicherungsnehmer seine Schullaufbahn mit dem Abitur abgeschlossen hatte, absolvierte er ein Bachelorstudium in Fitnessökonomie. In zuletzt gesunden Tagen war er als Product Owner bei der Adidas AG beschäftigt. Er arbeitete in einem klassischen Arbeitsmodell mit einer 40-Stunden-Woche. Zu seinen Haupttätigkeiten gehörten Managementaufgaben, die Entwicklung IT-gestützter Lösungen, die Durchführung von Programmabläufen, die Überprüfung des Betriebs der Standardsoftware sowie Beratungen und Schulungen zu IT-Anwendungen.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression?

Der Product Owner zeigte in seiner beruflichen Tätigkeit Verantwortungsbewusstsein, große Pflichterfüllungsbereitschaft und eine Neigung zum Perfektionismus. Diese Haltung führte über die Zeit zu einer Überlastung und mündete schließlich in einer Depression.

Diese äußerte sich in Form von tiefer Erschöpfung, Antriebslosigkeit, innerer Unruhe und wachsender Unzufriedenheit im beruflichen wie auch im privaten Umfeld. Der Product Owner war kaum noch in der Lage, sich zu entspannen, sich zu konzentrieren oder seine Aufgaben in der gewohnten Qualität zu erfüllen.

Zusätzlich traten somatische Beschwerden wie Tinnitus, Nervosität, Herzrasen, Verdauungsstörungen, Schweißausbrüche und Schwindel auf. Diese Symptome führten insbesondere in Stress- und Konfliktsituationen zu einer deutlich verminderten psychophysischen Stabilität, begleitet von Gefühlen der Hilflosigkeit, Überforderung und einer stark herabgesetzten Stress- und Affekttoleranz. Daher fasste der Product Owner den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Leistungsentscheidung der Swiss Life AG

Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens lehnte die Swiss Life AG den Leistungsantrag des Product Owner ab. Sie verwies darauf, dass eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression nicht nachgewiesen worden sei. Der Product Owner wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen und ersuchte bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte rechtliche Unterstützung.

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Verfahren gegen die Swiss Life AG

Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und verschickten ein anwaltliches Forderungsschreiben an die Swiss Life AG. In dieser zeigten sie dem Versicherer auf, dass die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit wegen Depression sehr wohl erfüllt waren. Deshalb forderten die Rechtsanwälte den Versicherer dazu auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu gewähren. Die Swiss Life AG blieb jedoch zunächst weiter hartnäckig und verweigerte nach wie vor die Leistungserbringung. Im Zuge der weiteren Korrespondenz war allerdings doch noch eine außergerichtliche Einigung möglich. Demnach verpflichtete sich die Swiss Life AG, rückwirkend eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression an den Product Owner auszuzahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, wenn man eine Leistungsentscheidung eines Versicherers erhält, mit welcher man nicht einverstanden ist. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung  verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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