Dienstunfähigkeit als Lehrer

Lehrer erhält Dienstunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung von ERGO Lebensversicherung AG!

 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen Zahlung von Dienstunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung an Lehrer durch ERGO Lebensversicherung AG.  

Dienstunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung?

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Lehrer an einem Berufskolleg tätig. Nach rund dreijähriger Beschäftigung wurde aufgrund erheblicher Zweifel an seiner Dienstfähigkeit eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Hintergrund waren wiederholte Krankmeldungen, die insbesondere an Tagen erfolgten, an denen dienstliche Gespräche oder Abstimmungen mit Vorgesetzten vorgesehen waren. Zudem wurden von der Schulleitung verschiedene Verhaltensauffälligkeiten dokumentiert.

Im Rahmen der Begutachtung wurde bei dem Lehrer eine Anpassungsstörung diagnostiziert. Darüber hinaus fanden sich ausgeprägte Persönlichkeitsakzentuierungen mit querulatorischen, narzisstischen sowie wahnhaft-paranoiden Zügen. Nach ärztlicher Einschätzung war der Lehrer vor Abschluss einer erfolgreichen Therapie nicht in der Lage, Tätigkeiten im Büro- oder Innendienst auszuüben. Insbesondere bestanden erhebliche Schwierigkeiten, sich in hierarchische Strukturen einzugliedern und dienstliche Anweisungen zu befolgen, sofern diese nicht mit den eigenen Vorstellungen übereinstimmten. Den Persönlichkeitsauffälligkeiten wurde Krankheitswert beigemessen.

Schließlich wurde dem Lehrer die allgemeine Dienstunfähigkeit bescheinigt – woraufhin er in den Ruhestand versetzt wurde. Der Lehrer entschloss sich daher, einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung bei seinem Versicherer, der ERGO Lebensversicherung AG, zu stellen (siehe hierzu auch: Berufsunfähigkeit beantragen).

Voraussetzungen für eine Dienstunfähigkeitsrente?

Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit wegen Anpassungsstörung, so stellt sich für viele die Frage, wie sie zukünftig den eigenen Lebensunterhalt bestreiten und für ihre Familie sorgen können. Für diesen Fall haben Lehrer oftmals eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. In Abgrenzung zu gewöhnlichen Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten Dienstunfähigkeitsversicherungen allerdings eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Hierbei differenziert man zwischen „echten“ und „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln. Welche Variante im Vertrag vereinbart ist, kann den Umfang des Versicherungsschutzes entscheidend beeinflussen – insbesondere in Bezug auf die Voraussetzungen für den Eintritt des Versicherungsfalls. Eine Übersicht über entsprechende Formulierungsunterschiede haben wir unter folgendem Artikel dargestellt: Dienstunfähigkeitsversicherung.

Im vorliegenden Fall erklärte die ERGO Lebensversicherung AG nach Abschluss ihrer Prüfung, den Leistungsanspruch des Lehrers nicht anerkennen zu können. Der Lehrer war damit jedoch nicht einverstanden und wandte sich daher an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte  

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verschafften sich zunächst einen Überblick über die Sach- und Rechtslage. Dabei prüften sie insbesondere, welche Art der Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart worden war, und stellten das Vorliegen einer echten Dienstunfähigkeitsklausel fest.

Für die Leistungspflicht ist in diesem Fall allein maßgeblich, ob der Dienstherr die Dienstunfähigkeit des Beamten festgestellt hat. Dienstunfähig ist ein Beamter auf Lebenszeit dann, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen, und deshalb in den Ruhestand versetzt wurde.

Fraglich war, ob diese Voraussetzungen hier erfüllt waren. Zwar wurde dem Lehrer die Dienstunfähigkeit bescheinigt, jedoch hatte er beschlossen, gegen die Zurruhesetzung vorzugehen und bereits ein entsprechendes Gerichtsverfahren eingeleitet. Der Berufsunfähigkeitsversicherer entschied zunächst den Ausgang dieses Rechtsstreits abzuwarten.

Nachdem das Verwaltungsgericht Münster die Klage des Lehrers abgewiesen und das Oberverwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hatte, übermittelten Jöhnke & Reichow die gerichtlichen Entscheidungen an die ERGO Lebensversicherung AG und forderten diese erneut zur Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung auf. Diesmal mit Erfolg: Kurze Zeit später erkannte die ERGO Lebensversicherung AG die Dienstunfähigkeit des Lehrers an und begann mit der Zahlung der versicherten Dienstunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrundeliegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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