Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall eines Kfz-Meisters von AXA Lebensversicherung AG anerkannt!

Nachdem die AXA Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall an einen Kfz-Meister zunächst verweigert hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte doch noch ein Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit.

Tätigkeit als selbstständiger Kfz-Meister

Der selbstständige Kfz-Meister arbeitete in einem vielseitigen handwerklichen Umfeld. Er bediente Maschinen, führte Schweißerarbeiten durch und erledigte körperlich anspruchsvolle Aufgaben wie Heben, Schrauben oder Arbeiten in Zwangshaltung. Da es keine festen Abläufe gab, war er täglich mit neuen technischen Herausforderungen konfrontiert.

Zugleich pflegte der Kfz-Meister einen engen Kontakt zu den Kunden. Er nahm Reparaturaufträge entgegen, prüfte Mängel an Lkw-Zugmaschinen und Aufliegern und suchte Lösungen bei Reklamationen. Auch Lieferprobleme stimmte er mit Kunden ab und hielt sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.

Neben der Werkstattarbeit bearbeitete der Kfz-Meister Anfragen, schrieb Angebote, prüfte Rechnungen und organisierte das Lager. Außerdem fuhr er Lkws auf Prüfstände oder holte Anhänger mit der firmeneigenen Zugmaschine ab.

Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall?

Im Juli 2023 erlitt der Kfz-Meister einen Schlaganfall – mit fortwährenden gesundheitlichen Konsequenzen. Infolge einer Schädigung des Kleinhirns litt er unter Gleichgewichtsproblemen, Ataxie der linken Hand, rasch eintretender Erschöpfung und Konzentrationsschwierigkeiten. Feinmotorische Arbeiten sowie der sichere Umgang mit Werkzeugen und Maschinen waren nicht mehr möglich. Aufgrund der Einnahme von Antiepileptika entfiel auch das Fahren von Lkws. Büroarbeiten erledigte er nur noch mit großem Aufwand und deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten.

Da er handwerklich nicht mehr eingreifen und Arbeiten praktisch vorführen konnte, war seine Rolle als einziger Meister im Betrieb stark eingeschränkt und er wurde seiner Stellung als mitarbeitender Betriebsinhaber nicht mehr gerecht. Daher fasste der Kfz-Meister den Entschluss, bei seinem Versicherer, der AXA Lebensversicherung AG, die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der AXA Lebensversicherung AG

Die AXA Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Kfz-Meisters ab, da nach Ansicht des Versicherers relevante Informationen fehlten. Hintergrund war, dass der Kfz-Meister auf Nachfragen zu dem ausgefüllten Fragebogen keine Reaktion zeigte und somit seine Mitwirkungspflicht verletzte. Um die Antragstellung nicht länger allein bewältigen zu müssen, kontaktierte er die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Kfz-Meisters, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall in Frage kam. Von einer solchen hätte grundsätzlich ausgegangen werden können, sofern der Kfz-Meister seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Da der Kfz-Meister selbstständig war, musste darüber hinaus eine betriebliche Umorganisation unmöglich oder unzumutbar sein. Dies ist der Fall, wenn die Möglichkeit, auf die eigene Tätigkeitsgestaltung Einfluss zu nehmen, dahingehend nicht besteht, dass eine sinnvolle weitere Tätigkeit, welche der Rolle eines Betriebsinhabers gerecht wird und die eigene Lebensstellung wahrt, ausgeübt werden kann (siehe hierzu auch: Umorganisation eines Friseurmeisters nach Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte kamen zu dem Ergebnis, dass diese Voraussetzungen erfüllt waren. Gemeinsam mit dem Kfz-Meisters erstellten sie einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Schlaganfalls auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Dokumente gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall beim Versicherer eingereicht werden. Dieser erkannte die Berufsunfähigkeit des Kfz-Meisters ohne Umschweife an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape

Rechtsanwalt Jan Hendrik Schrape ist angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. Als Rechtsanwalt ist er vorwiegend im Versicherungsrecht tätig und unterstützt dabei vor Allem Versicherte bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und nach einer Leistungsablehnung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Rechtsanwalt erreicht Anerkennung von Berufsunfähigkeit wegen Schlaganfall!

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