
In einem Prozess um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression und Fibromyalgie vor dem LG Stade erstreiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für eine technische Angestellte eine fünfstellige Vergleichszahlung von der Nürnberger Lebensversicherung AG.
Nach dem Hauptschulabschluss absolvierte die Versicherungsnehmerin eine Ausbildung zur Friseurin. In den zuletzt gesunden Tagen war sie jedoch in einem anderen Berufsfeld tätig und arbeitete als technische Angestellte.
Dabei übernahm sie vielfältige organisatorische und administrative Aufgaben. Sie bearbeitete E-Mails, führte Telefonate und nahm regelmäßig an Besprechungen teil – gelegentlich auch auf Englisch. Zum Arbeitsalltag gehörte außerdem der Umgang mit technischen Zeichnungen: Diese wurden von ihr erstellt, ausgedruckt und kontrolliert. Auch die digitale Ablage von Unterlagen sowie das Sortieren und Einpflegen wichtiger Daten in interne Systeme zählten zu ihrem Aufgabenbereich. Zusätzlich war sie immer wieder in wechselnde Projekte eingebunden und arbeitete sich hierfür in neue Themen ein.
Die technische Angestellte litt über Jahre an wiederkehrender innerer Leere und emotionaler Unruhe. Früh entwickelte sie das Bedürfnis, es allen recht zu machen, um Anerkennung zu erhalten. Gleichzeitig blieb ihre Beziehung zu nahestehenden Personen ambivalent – geprägt von dem Wunsch nach Nähe und der Angst vor Zurückweisung.
Im Laufe der Zeit verfestigte sich bei der technischen Angestellten ein dauerhafter innerer Druck, begleitet von quälendem Grübeln, starker Erschöpfung und sozialem Rückzug. Sie fühlte sich überfordert, ihre Stimmung war über längere Phasen hinweg gedrückt, alltägliche Aufgaben wurden zur Herausforderung.
Die Depression äußerte sich bei der technischen Angestellten auch körperlich in Form von Schlafstörungen, Schwindel und Herzrasen (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Depression). Eine Fibromyalgie mit wechselnden Schmerzherden sorgte für zusätzliche Belastungen, sodass ihre berufliche Leistungsfähigkeit zunehmend eingeschränkt wurde (siehe auch Berufsunfähigkeit wegen Fibromyalgie). Angesichts dieser Umstände beantragte sie bei ihrem Versicherer, der Nürnberger Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression und Fibromyalgie (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Mit Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG den Leistungsantrag der technischen Angestellten ab. Laut der die Nürnberger Lebensversicherung AG waren die Bedingungen für die Erbringung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression und Fibromyalgie nicht erfüllt. Die technische Angestellte wandte sich sodann an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und bat um rechtlichen Beistand.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wiesen die Nürnberger Lebensversicherung AG zunächst darauf hin, dass sie bei ihrer Leistungsprüfung falsche Tatsachen im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit der technischen Angestellten zugrunde gelegt hatte. Auf dieser Basis forderten sie die Nürnberger Lebensversicherung AG erneut auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression und Fibromyalgie zu gewähren. Der Versicherer machte jedoch keine Anstalten von seiner bisherigen Entscheidung abzurücken, weswegen nunmehr Klage geboten war.
Nach Erhebung der Klage vor dem zuständigen Landgericht Stade ordnete das Gericht ein schriftliches Vorverfahren an. Die Parteien hatten somit die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Anschließend legte das Gericht einen Termin zur Güteverhandlung fest und versandte entsprechende Ladungen an die Parteien. Während der mündlichen Verhandlung vor dem LG Stade konnten die Parteien einen Vergleich erzielen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG war damit einverstanden, eine fünfstellige Summe an die technische Angestellte zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Stade macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, sich direkt an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, wenn man eine Leistungsablehnung von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer erhält. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen, da diese die möglichen Erfolgsaussichten, sich gegen die ablehnende Leistungsentscheidung zu wehren, fachkundig beurteilen können.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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