Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Polizisten bei der Beantragung von Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS und erreichen ein Anerkenntnis durch den Versicherer.
Im Laufe seiner Dienstzeit entwickelte der Polizist eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), die von starken Ängsten, Zwangsgedanken und depressiven Symptomen begleitet war. Er fühlte sich verfolgt, fürchtete Racheakte und kontrollierte daher nachts regelmäßig die Umgebung seiner Wohnung. Auch in der Öffentlichkeit bewegte er sich nur mit großer Vorsicht, mied bestimmte Orte und misstraute technischen Geräten aus Angst vor Überwachung.
Besonders belastend waren für ihn die Erinnerungen an frühere Einsätze. Die Konfrontation mit Gewalt- und Kriegsbildern beschäftigte den Polizisten dauerhaft und führte zu wiederkehrenden Flashbacks, die seinen Schlaf wie auch seinen Alltag massiv beeinträchtigten.
Diese psychischen Leiden machten es dem Polizisten unmöglich, seine Tätigkeit weiter auszuüben. Als Waffenträger fehlten ihm die notwendige Stabilität und Konzentrationsfähigkeit, um in kritischen Situationen angemessen zu handeln. Hinzu kam das tiefsitzende Misstrauen gegenüber Kollegen und Vorgesetzten, die ständige innere Anspannung sowie das intrusive Wiedererleben traumatischer Inhalte. Daher fasste der Polizist den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrags bat er die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen des Polizisten, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vornehmen zu können. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen PTBS in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Polizist seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit dem Polizisten erstellten sie einen Tätigkeitsplan bzw. Stundenplan, der den Berufsalltag und die Konsequenzen der PTBS auf die Tätigkeit des Polizisten genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Polizisten an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen PTBS.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung und auch unter Dienstunfähigkeit als Polizist verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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