
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Unternehmensberater bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Parkinson und erreichen ein Anerkenntnis durch den Versicherer.
Ab etwa 2018 entwickelte der Unternehmensberater schleichend körperliche und mentale Beeinträchtigungen, die er zunächst nicht einordnen konnte. Erste Symptome zeigten sich in Form krampfartiger Beschwerden im linken Fuß beim Laufen, Koordinationsstörungen bei schnellen Bewegungen sowie einer veränderten Körperhaltung.
Nach und nach nahmen Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und sprachliche Gewandtheit spürbar ab. Zunehmend traten auch Einschränkungen der Feinmotorik auf, etwa beim Schreiben, Zähneputzen oder Tippen am Computer. Hinzu kamen Zittern, Gleichgewichtsstörungen, schwere Augenlider, Wortfindungsstörungen und vermehrter Speichelfluss. Auch vegetative Beschwerden wie Darmträgheit, Inkontinenz, Schlaflosigkeit und anhaltende Erschöpfung beeinträchtigten den Alltag erheblich. Zudem fiel es dem Unternehmensberater immer schwerer, emotionale Regungen zu steuern. Sein Auftreten wirkte starr und apathisch – mit negativen Auswirkungen auf den Kontakt zu Kunden und Kollegen. Gesprächen konnte er häufig nicht mehr folgen; insbesondere Verhandlungen gestalteten sich schwierig.
Aufgrund dieser Beschwerden reduzierte der Unternehmensberater seine Wochenarbeitszeit von ca. 50 auf 24 Stunden. Projektleitungen wurden ihm kaum noch übertragen und er verlegte die Erledigung des Großteils seiner Aufgaben ins Homeoffice.
Psychisch war der Verlust der beruflichen Handlungsfähigkeit für den Unternehmensberater sehr belastend, denn er hatte gehofft, seinen Beruf bis zum Ruhestand ausüben zu können. Eine Heilung seiner fortschreitenden Parkinson-Erkrankung war nicht möglich – die Behandlung beschränkte sich auf die Einnahme von Medikamenten sowie Physio- und Ergotherapie. Der Unternehmensberater traf schließlich den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Parkinson zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute er auf die Expertise der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von dem Unternehmensberater zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Parkinson in Frage kam. Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn der Unternehmensberater seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Daher entwarfen sie in Absprache mit dem Unternehmensberater einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Parkinson-Erkrankung auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Parkinson beim Versicherer eingereicht werden. Dieser forderte im Rahmen der Leistungsprüfung zunächst ergänzende Arztbriefe an. Als diese vorlagen erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Unternehmensberaters ohne Weiteres an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Parkinson.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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