Als ein Gebietsleiter Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall beantragt, erklärt die Continentale Lebensversicherung AG die Anfechtung und den Rücktritt vom Versicherungsvertrag. Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gelingt es dennoch, mit dem Versicherer einen außergerichtlichen Vergleich zugunsten des Gebietsleiters zu schließen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung zum Versicherungs- und Finanzanlagenfachmann war der Versicherungsnehmer in zuletzt gesunden Tagen bei einem Werkzeughersteller als Gebietsleiter beschäftigt. In dieser Position übernahm er die umfassende Betreuung von Fachhändlern innerhalb eines weitläufigen Verkaufsgebiets.
Seine Tätigkeit war dabei überwiegend durch Außendienst geprägt: An fünf Werktagen pro Woche war er regelmäßig acht bis neun Stunden im Einsatz. Täglich besuchte er drei bis vier Händler, wobei die einfache Fahrtzeit zu den jeweiligen Terminen zwischen 30 Minuten und bis zu vier Stunden variierte. Neben den persönlichen Besuchen vor Ort übernahm er auch organisatorische Aufgaben im Homeoffice. Dazu zählten insbesondere die Planung seiner Routen, die Vor- und Nachbereitung der Kundentermine, telefonische Abstimmungen sowie die Teilnahme an internen Meetings. Sein Beruf erforderte ein hohes Maß an Selbstorganisation, Kommunikationsstärke und Belastbarkeit – Eigenschaften, die der Gebietsleiter stets zuverlässig unter Beweis stellte.
Anfang 2023 erlitt der Gebietsleiter völlig unerwartet einen ischämischen Schlaganfall (Hirninfarkt). In der Folge schlossen sich zahlreiche medizinische Untersuchungen an, unter anderem zur Blutgerinnung und genetischen Ursachen.
Zwar überstand er den akuten Vorfall, doch seine gesundheitliche Situation blieb weiterhin belastend. In den Monaten danach traten starke Schmerzen in beiden Unterarmen auf, wodurch ihm das gezielte Bewegen der Hände zunehmend schwerfiel. Ab Mitte September verschlimmerte sich sein Zustand weiter: Die Schmerzen betrafen nun die gesamte Muskulatur. Insbesondere in den Beinen war eine deutliche Schwäche spürbar – auf der linken Körperseite stärker als rechts. Um nachts zur Ruhe zu kommen, musste der Gebietsleiter regelmäßig das Schmerzmittel Tilidin einnehmen.
Am Morgen fiel ihm das Aufstehen schwer, da seine Muskulatur eine gewisse Zeit benötigte, um überhaupt wieder in Gang zu kommen. Gewöhnliche Tätigkeiten des Alltags wurden zur Anstrengung, die ihm deutlich mehr Energie abverlangten als vor dem Schlaganfall. In dieser gesundheitlichen Verfassung war es ihm nicht mehr möglich, seinem bisherigen Beruf im Außendienst weiterhin nachzugehen. Daher beantragte er bei seinem Versicherer, der Continentale Lebensversicherung AG, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Continentale Lebensversicherung AG kam zu dem Schluss, dass der Gebietsleiter die im Versicherungsantrag gestellten Fragen zur Risikoeinschätzung falsch beantwortet hatte. Daher erklärte sie den Rücktritt vom Versicherungsvertrag, die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung und die Ablehnung des Leistungsantrag. Der Gebietsleiter kontaktierte sodann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und bat um rechtlichen Beistand.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und verschickten umgehend eine schriftliche Stellungnahme an die Continentale Lebensversicherung AG. In dieser legten sie dar, dass der Gebietsleiter keinesfalls wissentlich falsche Angaben gemacht hatte, um bewusst auf die Entscheidungsfreiheit des Versicherers Einfluss zu nehmen. Wenn überhaupt, sei ihm lediglich fahrlässiges Handeln anzulasten. Daher forderten die Rechtsanwälte den Versicherer dazu auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall zu erbringen.
Infolge des Schreibens lehnte der Versicherer die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Schlaganfall zwar weiterhin ab, zeigte sich jedoch vergleichsbereit. Im Zuge der weiteren Korrespondenz konnte zwischen den Parteien tatsächlich ein außergerichtlicher Kompromiss erzielt werden. Demnach erklärte sich die Continentale Lebensversicherung AG damit einverstanden, einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an den Gebietsleiter zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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