Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte erreichen die Weiterzahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom an einen Studenten.
Der Versicherungsnehmer absolvierte in zuletzt gesunden Tagen ein berufsbegleitendes Master-Fernstudium im Bereich Business Consulting. Das Studium umfasste 17 Module, unter anderem zu Unternehmensberatung, Marketing- und Vertriebsberatung, Investitions- und Finanzierungsberatung, Bilanzen, Unternehmensplanung sowie Geschäftsmodellberatung bei Unternehmensgründungen.
Der wöchentliche Arbeitsaufwand belief sich auf durchschnittlich 43 Stunden. Dieser setzte sich aus Online-Vorlesungen, deren Vor- und Nachbereitung, dem Erstellen wissenschaftlicher Arbeiten und der Bearbeitung von Fallstudien zusammen. In Prüfungsphasen zum Ende des Semesters erhöhte sich der Lernaufwand für den Studenten deutlich.
Obwohl das Studienformat für berufsbegleitendes Lernen konzipiert war, musste der Student ein überdurchschnittliches Arbeitspensum aufbringen. Dies lag unter anderem daran, dass sein vorheriges Studium bereits rund drei Jahrzehnte zurücklag. Zudem stellte die Komplexität der Inhalte in Verbindung mit dem fortgeschrittenen Alter eine besondere Herausforderung dar.
Der Student litt bereits seit mehreren Monaten unter Schluck- und Magenbeschwerden, bis im Rahmen einer Magenspiegelung ein Karzinom des ösophagogastralen Übergangs diagnostiziert wurde (Adenokarzinom). In der Folge durchlief er eine umfangreiche medizinische Behandlung, bestehend aus einer neoadjuvanten Chemotherapie und einem operativen Eingriff.
Die Erkrankung und ihre Behandlung hinterließen nachhaltige Spuren. Der Student litt auch nach Abschluss der Therapie weiterhin unter deutlichen körperlichen und psychischen Einschränkungen. Zu den anhaltenden Beschwerden zählten starke Erschöpfung, Konzentrations- und Schlafstörungen, Angstzustände sowie Taubheitsgefühle in Fingern und Füßen. Störungen des Verdauungstrakts, begleitet von Krämpfen und Übelkeit, beeinträchtigten den Alltag zusätzlich.
Die mit dem Studium verbundenen Anforderungen standen damit in deutlichem Widerspruch zur gesundheitlichen Verfassung des Studenten. Eine kontinuierliche berufliche oder selbstständige Tätigkeit war unter diesen Umständen nicht mehr realisierbar. Daher beantragte er bei seinem Versicherer, der Standard Life Versicherung, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Standard Life Versicherung erkannte ihre Leistungspflicht rückwirkend für einen Zeitraum von neun Monaten an – länger wollte sie eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom jedoch nicht gewähren. Dies begründete die Standard Life Versicherung mit einem Absinken des Berufsunfähigkeitsgrades auf unter 50% infolge einer angeblichen Besserung der Gesundheitsverhältnisse des Studenten. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom seien dadurch wieder entfallen. Der Student wollte diese Entscheidung nicht hinnehmen und ersuchte bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte rechtliche Unterstützung.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke und Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und verschickten eine schriftliche Stellungnahme an die Standard Life Versicherung. In dieser monierten sie, dass die rückwirkende Zahlungseinstellung und die damit einhergehende Befristung des Leistungsanspruchs durch den Versicherer rechtswidrig und unwirksam sei. Deshalb forderten die Rechtsanwälte den Versicherer dazu auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom fortzuzahlen.
Die Standard Life Versicherung beharrte zunächst auf ihrer ablehnenden Entscheidung. Als die Rechtsanwälte jedoch weitere Arztbriefe einreichten, konnte ein Umdenken beim Versicherer bewirkt werden. Die Standard Life Versicherung erkannte an, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Adenokarzinom wieder an den Studenten auszukehren.
Der zugrunde liegende Fall macht erneut deutlich, dass es stets sinnvoll ist, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, wenn man eine Leistungsentscheidung eines Versicherers erhält, mit welcher man nicht einverstanden ist. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung und unter Berufsunfähigkeit wegen Krebs verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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