
Dank der fachkundigen Unterstützung von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhält eine Industriekauffrau eine sechsstellige Vergleichszahlung von der HDI Lebensversicherung AG. Der Versicherer hatte die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zuvor abgelehnt.
Nach ihrer Ausbildung zur Industriekauffrau übernahm die Versicherungsnehmerin ein breit gefächertes Aufgabengebiet mit viel Verantwortung. Sie koordinierte und leitete mehrere Unternehmensbereiche, darunter Einkauf, Buchhaltung, Personalwesen, Lager und Logistik.
Ein besonderer Schwerpunkt lag im Personalwesen. Hier war die Industriekauffrau unter anderem für die Urlaubs- und Krankheitsplanung, die vollständige Personalbeschaffung sämtlicher Abteilungen sowie die Organisation interner und externer Weiterbildungsmaßnahmen verantwortlich. Darüber hinaus plante und betreute sie Firmenveranstaltungen, verhandelte Leasingverträge – etwa für Maschinen oder Fahrzeuge – und koordinierte externe Dienstleister. Auch die Kommunikation mit Behörden, Ämtern und Geschäftspartnern gehörte zu ihrem Aufgabenfeld.
Im Einkauf und der Logistik war die Industriekauffrau für die Steuerung der Materialkosten zuständig, wählte Lieferanten aus und verhandelte Konditionen und Rahmenvereinbarungen. Dabei stand die Optimierung interner Abläufe stets im Fokus, die sie mit Eigenverantwortung und ausgeprägtem Organisationstalent vorantrieb.
Die Industriekauffrau litt über Jahre hinweg unter anhaltenden Ganzkörperschmerzen infolge einer diagnostizierten Fibromyalgie. Besonders morgens war sie kaum in der Lage, sich schmerzfrei zu bewegen – ihre Muskulatur fühlte sich dauerhaft überlastet an, vergleichbar mit einem starken Muskelkater. Schwindelattacken, Konzentrationsstörungen und eine zunehmende Erschöpfbarkeit machten ihr das Leben zusätzlich schwer. Selbst einfache Haushaltsaufgaben empfand sie als übermäßig anstrengend, was ihre Selbstständigkeit erheblich einschränkte.
Mit der Zeit zeigte sich die Belastung auch psychisch in Form einer Depression. Nach einer langjährigen Betriebszugehörigkeit wurde die Industriekauffrau in verletzender Weise gekündigt. In der Folge zog sie sich zunehmend zurück, war niedergeschlagen, antriebslos und emotional erschöpft. Schlafstörungen sowie ein anhaltendes Gefühl von Kraftlosigkeit und innerer Leere bestimmten nun ihren Alltag. Dies führte letztlich dazu, dass die Industriekauffrau bei ihrem Versicherer, der HDI Lebensversicherung AG eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression beantragte (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die HDI Lebensversicherung AG sah die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression nicht gegeben und lehnte daher den Leistungsantrag der Industriekauffrau ab. Die Industriekauffrau mandatierte sogleich Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die HDI Lebensversicherung AG zunächst schriftlich auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu erbringen, da die Bedingungen ihrer Ansicht nach erfüllt waren. Dies legte Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte dezidiert dar.
Infolge des Schreibens hielt die HDI Lebensversicherung AG zwar an ihrem Standpunkt fest, zeigte sich jedoch vergleichsbereit. Im weiteren Verlauf konnten die Parteien tatsächlich eine Einigung erzielen, wodurch die Industriekauffrau eine sechsstellige Vergleichszahlung erhielt.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar. Weitere Fälle und Informationen zur Berufsunfähigkeit als Industriekauffrau finden Sie hier.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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