
In einem Prozess um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression vor dem LG Bielefeld erstreiten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte für einen Wirtschaftsingenieur eine sechsstellige Vergleichszahlung von der WWK Lebensversicherung a. G.
Nach dem Abitur nahm der Versicherungsnehmer ein Studium im Fachbereich Wirtschaftsingenieurwesen auf. Dieses schloss er erfolgreich mit einem Diplom ab. In seinen zuletzt gesunden Tagen war er als Head of Operational Excellence bei einem Pharmaunternehmen tätig. Dort arbeitete er im Rahmen eines klassischen Arbeitszeitmodells mit fünf Arbeitstagen pro Woche mit acht Stunden.
Zu den Aufgaben des Wirtschaftsingenieurs zählten die Organisation und Durchführung interner sowie externer Projektmanagement-Meetings, ebenso wie Einzelgespräche mit Projektmitgliedern, etwa zur Aufgabenverteilung oder Ergebniskontrolle. Darüber hinaus erstellte er regelmäßig Projektunterlagen, Präsentationen, Protokolle und Pläne und war für deren Auswertung verantwortlich. Auch die Bearbeitung des täglichen E-Mail-Verkehrs gehörte zu seinem Arbeitsalltag. Zudem leitete der Wirtschaftsingenieur auch Schulungen und Workshops, übernahm Coaching-Aufgaben und stand in kontinuierlichem Austausch mit verschiedenen Fachbereichen – sowohl im Rahmen spezifischer Projekte als auch unabhängig davon. Nicht zuletzt war er auch mit der Führung von Mitarbeitenden betraut.
Nach seiner Elternzeit kehrte der Wirtschaftsingenieur in sein früheres Unternehmen zurück und nahm seine bisherige Tätigkeit wieder auf. Anfangs tat ihm die Rückkehr gut, doch schon bald geriet er unter erheblichen Arbeits- und Erfolgsdruck. Besonders ein aktuelles Projekt war von großen Schwierigkeiten geprägt, da zentrale Zielvorgaben nicht erreicht werden konnten. Der Wirtschaftsingenieur machte sich selbst massive Vorwürfe und empfand die Kritik seiner Vorgesetzten als äußerst belastend. Mit dieser Situation konnte er zunehmend schlechter umgehen.
Obwohl es im familiären Umfeld keine Schwierigkeiten gab und er regelmäßig Zeit mit seinem vierjährigen Sohn verbrachte, verschlechterte sich sein psychischer Zustand zunehmend. Bereits am Sonntagabend verspürte er eine starke innere Anspannung und kreiste gedanklich unaufhörlich um die unmittelbar bevorstehende Arbeitswoche. Der Wirtschaftsingenieur litt unter Schlafstörungen, Versagensängsten, Antriebs- und Appetitlosigkeit, ständiger Übelkeit sowie einem belastenden Ohrensausen.
Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung wurde dem Wirtschaftsingenieur eine Depression attestiert. Die Ärzte empfahlen ihm eine medikamentöse Behandlung in Kombination mit psychotherapeutischer Begleitung. Einer seiner Behandler kam zudem zu dem Schluss, dass der Wirtschaftsingenieur aktuell weniger als 50 % seiner in zuletzt gesunden Tagen ausgeübten beruflichen Tätigkeit ausüben könne. Angesichts dieser Umstände beantragte er bei seinem Versicherer, der WWK Lebensversicherung a. G., eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Im Rahmen des Leistungsprüfungsverfahrens gab die WWK Lebensversicherung a. G. eigens ein psychiatrisches und ein neuropsychologisches Gutachten in Auftrag. Als deren Ergebnisse vorlagen, lehnte der Versicherer den Leistungsantrag des Wirtschaftsingenieurs ab. Der WWK Lebensversicherung a. G. berief sich darauf, dass die Bedingungen für eine Berufsunfähigkeit als Ingenieur nicht erfüllt waren. Der Wirtschaftsingenieur kontaktierte sodann Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und bat um rechtlichen Beistand.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen sich der Sache an und forderten die WWK Lebensversicherung a. G. erneut auf, die Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression zu erbringen. Der Versicherer machte jedoch keine Anstalten von seiner bisherigen Einschätzung abzurücken, weswegen nunmehr Klage geboten war.
Nach Erhebung der Klage vor dem zuständigen Landgericht Bielefeld ordnete das Gericht ein schriftliches Vorverfahren an. Die Parteien hatten somit die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Anschließend legte das Gericht einen Termin zur Güteverhandlung fest und versandte entsprechende Ladungen an die Parteien. Während der Verhandlung zeigte sich, dass eine gütliche Streitbeilegung derzeit nicht möglich war. Wenig später erzielten die Parteien jedoch noch einen Vergleich. Die WWK Lebensversicherung a. G. war damit einverstanden, einen sechsstelligen Betrag an den Wirtschaftsingenieur zu zahlen.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bielefeld macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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