
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützt eine Gynäkologin erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Die Gynäkologin infizierte sich Ende Januar 2022 im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer gynäkologischen Praxis mit Covid-19. Bereits während der akuten Erkrankung kam es zu Fieber bis 40 °C, Husten, Kurzatmigkeit sowie intensiven Schmerzen im Bereich der Iliosakralgelenke, des Beckens, der Schultern und der Wirbelsäule.
Etwa vier bis fünf Wochen nach der Infektion verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand deutlich. Seitdem litt sie unter anhaltenden Gelenkschmerzen – unter anderem im rechten Knie, in beiden Hüften, an den Schultern sowie weiteren Gelenken. Diese Beschwerden schränkten sie beim Gehen, Treppensteigen sowie beim längeren Sitzen oder Stehen erheblich ein. Besonders nach Ruhephasen traten sogenannte Anlaufschmerzen auf, die ihre Beweglichkeit zusätzlich behinderten. Dadurch fiel es ihr zunehmend schwer, alltägliche Abläufe und berufliche Anforderungen zu bewältigen.
Hinzu kamen schwerwiegende Schlafstörungen. Die Gynäkologin konnte nachts nur in kurzen Intervallen schlafen und wurde regelmäßig durch Schmerzen in Hüfte und Knie geweckt. Die daraus resultierende Erschöpfung verstärkte bestehende Konzentrationsprobleme, wodurch sie geistig stark beeinträchtigt war. Tätigkeiten, die ein schnelles Erfassen komplexer Situationen, zügige Entscheidungen und präzises Handeln erforderten – etwa im OP oder bei geburtshilflichen Notfällen – konnte sie nicht mehr ausüben.
Auch körperlich war die Gynäkologin nicht mehr in der Lage, den Anforderungen ihres Berufs gerecht zu werden. Belastende Haltungen, wie sie bei Geburten oder Operationen erforderlich sind, konnte sie nicht mehr einnehmen oder über längere Zeit aufrechterhalten. Die Versorgung mehrerer Patientinnen pro Stunde sowie administrative Tätigkeiten im Praxisalltag überforderten sie dauerhaft. Daher fasste die Gynäkologin den Entschluss, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute sie auf die Expertise der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Gynäkologin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Gynäkologin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Gynäkologin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen von Post-Covid auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit als Ärztin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an die Gynäkologin.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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