Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung – Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Kann eine Anpassungsstörung zu einer Berufsunfähigkeit führen?  Wenn man an einer Anpassungsstörung leidet, kennt man meist Gefühle der Angst, Besorgnis und Überforderung. Ob diese Symptome zu einer Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung führen können, was eine Anpassungsstörung genau ist und was bei einem Leistungsantrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten ist, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.

Was ist eine Anpassungsstörung?

Eine Anpassungsstörung ist eine psychische Reaktion auf belastende Ereignisse oder tiefgreifende Veränderungen im Leben. Sie gehört zu den sogenannten stressbedingten Störungen. Die Betroffenen erleben eine übermäßige seelische Belastung, die deutlich über das hinausgeht, was normalerweise in solchen Situationen erwartet wird. Die Symptome beginnen meist innerhalb eines Monats nach dem belastenden Ereignis und können sowohl seelischer als auch körperlicher Natur sein.

Typische Auslöser für eine Anpassungsstörung sind zum Beispiel der Verlust eines nahestehenden Menschen, Trennung oder Scheidung, der Verlust des Arbeitsplatzes oder schwere körperliche Erkrankungen. Auch Umzüge, Schulwechsel oder das Verlassen des Elternhauses können bei manchen Menschen eine Anpassungsstörung auslösen.

Die Symptome einer Anpassungsstörung sind vielfältig. Häufig zeigen sich gedrückte Stimmung, Angst, Reizbarkeit, Konzentrationsprobleme oder das Gefühl, überfordert zu sein. Manche Betroffene berichten auch von innerer Unruhe, Schlafstörungen oder körperlichen Missempfindungen wie Kopfschmerzen oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei Kindern und Jugendlichen kann sich eine Anpassungsstörung durch auffälliges Verhalten, Rückzug oder schulische Probleme äußern. Im Gegensatz zu anderen psychischen Erkrankungen klingen die Beschwerden bei einer Anpassungsstörung oft nach einigen Wochen oder Monaten wieder ab – vorausgesetzt, die Belastung lässt nach oder es gelingt, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Dennoch kann die Anpassungsstörung für die Betroffenen sehr belastend sein und den Alltag stark einschränken.

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Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung

Wurde durch einen Arzt eine Anpassungsstörung diagnostiziert, kann man diese mithilfe von psychotherapeutischen Gesprächen, Entspannungsverfahren oder manchmal auch mit Medikamenten behandeln. Ziel der Maßnahmen ist es, dem Betroffenen zu helfen, mit der belastenden Situation besser umzugehen. Hierfür ist entscheidend, erstmal die Ursache der Belastung zu erkennen.

Klingen die Beschwerden des Betroffenen nicht ab, kann es jedoch zu einer Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung kommen. Maßgeblich dafür sind zunächst die im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungsbedingungen. Regelmäßig wird vorausgesetzt, dass der aktuell ausgeübte Beruf infolge der Erkrankung zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Ob das bei Anpassungsstörung der Fall ist, bedarf immer eine Betrachtung im Einzelfall. Es kommt unter anderem auf den Beruf und dessen Anforderungen bzw. Ausgestaltung an, welche im Zusammenhang mit dem Fortschritt der Erkrankung und den daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen geprüft werden müssen.

Eine Anpassungsstörung führt dazu, dass Betroffene nur noch eingeschränkt seelischen und körperlichen Belastungen standhalten können. Eine Tätigkeit, bei der der Betroffene körperlich oder geistig stark gefordert ist, führt daher eher zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit. Eine nichtkörperliche Tätigkeit in einem entspannten Arbeitsumfeld, führt hingegen eher nicht zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.

Eine pauschale Aussage darüber, ob man durch eine Anpassungsstörung bedingungsgemäß berufsunfähig wird, kann daher jedoch nicht getroffen werden. Es ist individuell zu prüfen, wie stark die Beschwerden im Einzelfall bereits ausgeprägt sind und wie die konkret ausgeübte Tätigkeit mit diesen Beschwerden kollidiert. Weiterhin sind die noch nicht ausgeschöpften Therapiemöglichkeiten mit einzubeziehen. Lesenswert dazu ist auch folgender Artikel:  Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?

Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen von Anpassungsstörung Betroffene in sämtlichen Stadien des Berufsunfähigkeitsverfahrens. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade die Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit nicht unerheblich sind. Die lediglich grobe Darstellung der beruflichen Tätigkeit ist nämlich nicht ausreichend.

Die ständige Rechtsprechung hält es vielmehr für erforderlich, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Informationen anzuzeigen, dazu gehört auch eine hinreichend spezifische Aufschlüsselung der regelmäßig zu erbringenden Teiltätigkeiten (siehe hierzu Die Arbeitsbeschreibung bei Berufsunfähigkeit (BGH)). Diese Übersicht ist in Gestalt eines sog. Stundenplanes zu erstellen (siehe hierzu Anforderungen an die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)). Wir unterstützen daher von Anpassungsstörung Betroffene auch bereits beim Ausfüllen des Leistungsantrages.

Weist der Versicherer den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zurück, sind dessen Argumente und die Rechtmäßigkeit der Leistungsablehnung dezidiert zu prüfen. Insbesondere wenn sich der Versicherer darauf beruft, dass bei der Beantragung des Versicherungsschutzes Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden seien (siehe hierzu Die vorvertragliche Anzeigepflicht) und der Versicherer daraufhin die Anfechtung oder Rücktritt erklärt, sollte die Angelegenheit in qualifizierte Hände eines Experten gegeben werden. Auch hierfür stehen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte natürlich gerne zur Verfügung. Dasselbe gilt auch im  Nachprüfungsverfahren der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung erfolgreich durchsetzen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte haben sich im Versicherungsrecht spezialisiert. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei auf dem Gebiet der Berufsunfähigkeitsversicherung, in welchem wir Versicherte sowohl bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente als auch nach einer Leistungsablehnung bundesweit unterstützen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

In der Vergangenheit haben wir dabei auch bereits für unsere Mandantschaft eine Berufsunfähigkeit wegen Anpassungsstörung durchsetzen können oder aber zumindest einen nennenswerten Vergleichsbetrag erzielen können. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Auch für Betroffene anderer Krankheiten haben wir bereits erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente begleitet oder nach einer Leistungsablehnung des Versicherers den Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiterverfolgt. Dabei konnten sowohl Anerkennungen der Berufsunfähigkeit als auch erhebliche Vergleichszahlungen erstritten werden. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl unserer erfolgreichen Verfahren:

 

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Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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