Dienstunfähigkeit als Lehrer

Lehrer erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung!

 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung an einen Lehrer durch die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871).

Tätigkeit als Lehrer

Der Versicherungsnehmer war in zuletzt gesunden Tagen als Lehrer beschäftigt. Sein Arbeitstag begann in der Regel gegen 7 Uhr mit dem Eintreffen an der Schule. Vor Unterrichtsbeginn nutzte er die Zeit, um Arbeitsblätter zu kopieren, sich mit Kollegen auszutauschen oder letzte Unterrichtsvorbereitungen zu treffen. Der Unterricht selbst erfolgte in 90-minütigen Blöcken und verteilte sich auf fünf Wochentage mit durchschnittlich 25,5 Unterrichtsstunden. Zusätzlich investierte der Lehrer mehrere Stunden pro Woche in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts.

In den Pausen erledigte er kleinere organisatorische Aufgaben und stand den Schülern für Fragen zur Verfügung. Als Klassenlehrer übernahm er darüber hinaus vielfältige Aufgaben: Er überprüfte Fehlzeiten, entschuldigte Abwesenheiten und war ein wichtiger Ansprechpartner für Schüler, Eltern und das Kollegium. Er organisierte zudem Klassenkonferenzen und Elternabende, kümmerte sich um die Zeugniserstellung und unterstützte die Schüler bei der Vorbereitung auf die Berufs- oder gymnasiale Oberstufe.

Ein besonders zeitintensiver Teil seiner Tätigkeit war die Korrektur von Klassenarbeiten. Pro Halbjahr musste in jedem Fach mindestens eine Arbeit geschrieben und bewertet werden. Bei einer Klassengröße von durchschnittlich 24 Schülern nahm dies etwa 12 Stunden Korrekturzeit pro Woche in Anspruch.

Zudem engagierte sich der Lehrer regelmäßig in schulischen Entwicklungsprozessen, etwa durch die Teilnahme an Schulentwicklungsveranstaltungen. Ein erheblicher Teil der Arbeit fand außerhalb der regulären Unterrichtszeit statt – oft am Abend oder an Wochenenden. Die wöchentliche Arbeitszeit überschritt dabei regelmäßig die vorgesehene Grenze von 41 Stunden. Selbst in den Ferien mussten Klassenarbeiten vorbereitet und korrigiert, Unterrichtsmaterialien erstellt und Konzepte überarbeitet werden.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung?

Der Lehrer litt unter ausgeprägten Nackenschmerzen, kardiologischen Einschränkungen und an Achalasie – einer Erkrankung, bei der der untere Speiseröhrenschließmuskel nicht richtig öffnet und die Beweglichkeit der gesamten Speiseröhrenmuskulatur gestört ist. Im Laufe der Zeit entwickelte er aufgrund dieser körperlichen Erkrankungen und der damit verbundenen chronischen Erschöpfung eine Anpassungsstörung. Er empfand den beruflichen Alltag zunehmend als große Belastung. Die Erwartungen, die an ihn als Lehrer gestellt wurden – sowohl von außen als auch von ihm selbst –, konnte er nicht mehr erfüllen. Diese Erkenntnis nagte tief an seiner Selbstakzeptanz. Seine Stimmung war dauerhaft gedrückt, er fühlte sich depressiv, gereizt und von Sorgen über die Zukunft bestimmt.

Auch im privaten Umfeld schaffte er es kaum noch, seinen Alltag zu bewältigen. Selbst kleinste Anforderungen wie einfache Haushaltstätigkeiten wirkten auf ihn überwältigend. Seine Reizbarkeit wirkte sich zunehmend negativ auf seine zwischenmenschlichen Beziehungen aus. An Tagen mit beruflichen Anforderungen war er abends so erschöpft – körperlich wie psychisch –, dass er selbst grundlegende Aktivitäten zur Erhaltung seiner Gesundheit, etwa einen kurzen Spaziergang, nicht mehr umsetzen konnte. Infolge dieser Gesamtsituation war er schließlich nicht mehr in der Lage, seinem Beruf in zumutbarer Weise nachzugehen. Vor diesem Hintergrund entschied sich Lehrer dazu, bei seinem Versicherer, der LV 1871, eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der LV 1871

Die LV 1871 kam jedoch zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung nicht erfüllt waren. Daher lehnte sie den Leistungsantrag des Lehrers ab. Dieser legte zunächst eigenständig Widerspruch gegen die Entscheidung ein und reichte weitere Unterlagen bei der LV 1871 ein. Daraufhin kündigte der Versicherer an, den Sachverhalt erneut prüfen zu wollen. Ab diesem Zeitpunkt ließ sich der Lehrer außergerichtlich von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vertreten.

Verfahren gegen die LV 1871

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderte die LV 1871 erneut zur Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Der Versicherer kündigte daraufhin eine weitere Überprüfung des Sachverhalts an und beabsichtigte die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens. Die hierfür von der LV 1871 angeforderten Unterlagen wurden seitens Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fristgerecht übermittelt. Trotzdem verlangte die LV 1871 zusätzliche Informationen und forderte insbesondere kardiologische Befundberichte an, die ebenfalls durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte übermittelt wurden. Da eine abschließende Entscheidung weiterhin ausblieb, bereiteten die Rechtsanwälte eine Klageschrift vor, um die Versicherungsleistungen gerichtlich für den Lehrer weiterverfolgen zu können.

Eine Einreichung der Klage beim zuständigen Landgericht Hagen war jedoch nicht mehr erforderlich. Die LV 1871 erkannte die Berufsunfähigkeit als Lehrer vorher noch an und begann mit der Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wegen Anpassungsstörung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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