Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Außendienstler erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Der Außendienstler erkrankte schwer an Covid-19, was sein Leben grundlegend veränderte. Die Infektion hinterließ langfristige gesundheitliche Spuren – darunter anhaltender Schwindel, Kopfdruck, Konzentrationsstörungen, körperliche Erschöpfung und geistige Überforderung. Trotz intensiver medizinischer Betreuung und einer Rehabilitationsmaßnahme besserte sich sein Zustand nur zeitweise. Bereits leichte Tätigkeiten führten zur Überlastung – eine ärztlich bestätigte Fatigue war die Folge.
Ein Wiedereinstieg ins Berufsleben Anfang 2024 scheiterte, da die Symptome rasch zurückkehrten und sich verstärkten. Die hohe Belastung, verbunden mit jahrelangem Stress im Außendienst, hatte seinen Körper nachhaltig geschwächt. Die ständige Erreichbarkeit, wachsende Umsatzziele und fehlende Erholungsphasen hatten bereits vor der Erkrankung Spuren hinterlassen.
Körperlich und seelisch ausgelaugt, gelang es ihm nur mit Mühe, den Alltag zu bewältigen. Der Gedanke an eine Rückkehr in den Beruf erschien unrealistisch. Daher fasste er den Entschluss, bei seinem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute er auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von dem Außendienstler zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid in Frage kam. Von einem solchen hätte ausgegangen werden können, wenn der Außendienstler seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Daher entwarfen sie in Absprache mit dem Außendienstler einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen von Post-Covid auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Außendienstlers an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen Post-Covid.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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