Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützten eine Diabetesberaterin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen CFS (chronischem Fatigue-Syndrom).
Die Diabetesberaterin litt zunehmend unter den Folgen des chronischen Fatigue-Syndroms, das sich durch eine anhaltende körperliche Schwäche und geistige Erschöpfung äußerte. Anfangs ging sie davon aus, dass es sich lediglich um eine vorübergehende Phase handelte. Doch ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich stetig: Ihre Belastbarkeit nahm deutlich ab, die Erholungsphasen wurden länger – schließlich war eine Tätigkeit nur noch im Teilzeitmodell möglich.
Im weiteren Verlauf wurde auch ihr Alltag zunehmend erschwert. Bereits kurze Gehstrecken stellten eine erhebliche Belastung dar. Für längere Wege war die Diabetesberaterin auf Gehhilfen oder einen Rollstuhl angewiesen. Zusätzlich traten Nervenschmerzen, Sensibilitätsstörungen und ein spürbarer Kraftverlust in Armen und Beinen auf. Parallel dazu nahmen kognitive Einschränkungen wie Konzentrations- und Gedächtnisprobleme sowie der sogenannte „Brain Fog“ deutlich zu.
Unter diesen Voraussetzungen war der Diabetesberaterin eine Ausübung ihres Berufs nicht mehr möglich: Schon kurze Arbeitsphasen führten zu einer spürbaren Zustandsverschlechterung. Beratungen konnten weder strukturiert durchgeführt noch ausreichend dokumentiert werden, fachliche Inhalte waren kaum noch abrufbar. Die mit ihrer Tätigkeit verbundene Verantwortung – etwa im Rahmen der Insulinberatung – konnte sie nicht mehr zuverlässig wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Diabetesberaterin dazu, bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen CFS (chronischem Fatigue-Syndrom) zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrags bat sie die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte um Unterstützung.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zunächst prüften Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Unterlagen der Diabetesberaterin, um eine fundierte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen chronischem Fatigue-Syndrom in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Diabetesberaterin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Maßgeblich ist die übliche Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Gemeinsam mit der Diabetesberaterin erstellten sie einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen des chronischen Fatigue-Syndroms auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung des Stundenplans konnten die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeitsrente wegen CFS (chronischem Fatigue-Syndrom) beim Versicherer eingereicht werden. Der Versicherer forderte zunächst ergänzende ärztliche Auskünfte an. Nachdem einige Monate später sämtliche Rückfragen des Versicherers geklärt waren, erkannte er die Berufsunfähigkeit der Diabetesberaterin an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente wegen CFS (chronischem Fatigue-Syndrom).
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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