Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiten einen IT-Projektleiter bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Covid-19-Impfung und erreichen ein Anerkenntnis durch den Versicherer.
Der IT-Projektleiter galt vor der Covid-19-Impfung als äußerst belastbar, gesund und leistungsfähig. In seinem beruflichen Alltag war er es gewohnt, früh morgens aufzubrechen, unter der Woche bundesweit zu reisen und mit hoher Eigenverantwortung und Disziplin seine Aufgaben zu erfüllen. Auch in seiner Freizeit war er sehr aktiv: sportlich verausgabte er sich beim Rennrad- und Mountainbikefahren, Wandern, Laufen sowie Skifahren. Darüber hinaus war er Mitglied in der freiwilligen Feuerwehr und nahm regelmäßig an sozialen Aktivitäten teil. Trotz dieses anspruchsvollen Lebensstils gelang es ihm stets, Arbeit, Familie und Freizeit miteinander zu vereinen.
Nach der Covid-19-Zweitimpfung entwickelte der IT-Projektleiter jedoch schwerwiegende gesundheitliche Symptome, die zunächst als normale Impfreaktion eingestuft wurden. Es folgten starke Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, kognitive Einschränkungen und eine deutliche Reduktion seiner körperlichen Belastbarkeit. Schon bei alltäglichen Tätigkeiten wie Treppensteigen, Einkaufen oder der Betreuung seiner Tochter kam es zu ausgeprägter Schwäche, Muskelschmerzen und Kreislaufproblemen. Konzentration und Gedächtnis ließen spürbar nach, wodurch er seinen beruflichen Aufgaben nicht mehr nachkommen konnte. Selbst einfache Tätigkeiten im Homeoffice wurden zur Herausforderung. Um seine Einschränkungen zu kaschieren, entwickelte er eigene Strategien – doch diese führten letztlich zu einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.
Hinzu kamen weitere körperliche Beschwerden wie Verdauungsprobleme, Herzrasen, Schwindel, Muskelzucken und eine extreme Geräuschempfindlichkeit. Selbst ausgiebiger Schlaf brachte keine Erholung mehr. Die kognitive Belastung in beruflichen Meetings, das Lesen von E-Mails oder das Führen komplexer Gespräche war nicht mehr möglich. Auch Aktivitäten, die zuvor der Erholung und Lebensfreude dienten, musste der IT-Projektleiter nahezu vollständig aufgeben.
Er entschloss sich daher, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag zu stellen, um eine Berufsunfähigkeitsrente nach Covid-19-Impfung zu erhalten (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um die Antragsstellung nicht allein durchlaufen zu müssen, wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen zunächst die von dem IT-Projektleiter bereitgestellten Unterlagen in Augenschein. Dabei stand insbesondere die Prüfung im Fokus, ob ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente nach Covid-19-Impfung überhaupt bestand (zur Berufsunfähigkeit wegen Post-Covid/Long-Covid siehe auch hier). Eine Berufsunfähigkeit wäre gegeben, wenn der IT-Projektleiter seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus und entwarfen daher in Absprache mit dem IT-Projektleiter einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen der Covid-19-Impfung auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):
Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung des Anspruches auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente nach Covid-19-Impfung beim Versicherer eingereicht werden. Dieser erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente nach Covid-19-Impfung.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, bevor es zu Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer kommen könnte. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Fallbeispiele zur Berufsunfähigkeit von IT-Beratern finden Sie zudem hier.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.
Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.