Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in Prozess vor dem LG Hamburg um die Berufsunfähigkeit wegen Depression eine Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG an einen Marketingmanager.
Der Marketingmanager leitete ein Team von zwölf Mitarbeitern im Bereich Upselling. Hierbei arbeitete er von Montag bis Freitag durchschnittlich 60 Stunden pro Woche, was einem täglichen Arbeitspensum von rund 12 Stunden entsprach.
Zu seinen zentralen Tätigkeiten gehörten die fachliche Leitung seines Teams, die Reise- und Budgetplanung sowie die Abstimmung und Überwachung der verantwortlichen Produkte und Prozesse. Er analysierte und bewertete durchgeführte Kampagnen, bereitete die Ergebnisse einschließlich der finanziellen Bewertung auf und entwickelte Vermarktungspläne, die er kontinuierlich mit den relevanten Schnittstellen abstimmte. Darüber hinaus steuerte er externe Agenturen, Dienstleister und Callcenter und war für die Planung und Kontrolle aller relevanten Verkaufskanäle verantwortlich. Zusätzlich übernahm er die Projektleitung für strategisch bedeutende Marketingvorhaben. Seine Tätigkeit erforderte eine hohe Reisebereitschaft – durchschnittlich war er zu 75 % im Außendienst und zu 25 % im Innendienst tätig. Seine Dienstreisen führten ihn durch ganz Deutschland, wobei er meist das Flugzeug nutzte.
Der Marketingmanager erhielt im Jahr 2015 die Diagnose einer Herzrhythmusstörung. Trotz erster Symptome und der ärztlichen Diagnose ignorierte er seine Erkrankung zunächst. Zu dieser Zeit war er nämlich beruflich stark eingebunden und er wollte seine Tätigkeit uneingeschränkt fortsetzen. Im weiteren Verlauf entwickelte sich zusätzlich ein Vorhofflimmern.
Neben den kardiologischen Beschwerden litt der Marketingmanager zunehmend unter psychischen Beeinträchtigungen. Er erkrankte an einer Depression, die sich durch eine deutliche Leistungsminderung, fehlende Belastbarkeit, verminderte Konzentration sowie eine anhaltend gedrückte Stimmung mit fehlendem Antrieb äußerte. Zudem war es ihm nicht mehr möglich, Führungsaufgaben wahrzunehmen (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression).
Begleitet wurden diese Beschwerden von Panikattacken und diffusen, aufs Herz bezogenen Angstzuständen, die seine Arbeitsfähigkeit weiter einschränkten. Besonders seine bisher erforderliche Reisetätigkeit konnte er nicht mehr ausüben. Die wechselseitige Verstärkung seiner Herzrhythmusstörung und seiner psychischen Beeinträchtigungen führte schließlich dazu, dass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen konnte. Daher beantragte er bei seinem Versicherer die Feststellung seiner Berufsunfähigkeit als Manager (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Nürnberger Lebensversicherung AG lehnte den Leistungsantrag des Marketingmanagers ab. Zur Begründung führte sie an, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen der Depression vorliege. Trotzdem bot sie ihm eine Kulanzleistung an. Sie war bereit, die Berufsunfähigkeitsrente für einen kurzen Zeitraum zu zahlen. Der Marketingmanager nahm dieses Angebot zunächst nicht an. Stattdessen reichte er einen weiteren Arztbericht ein. Der Versicherer passte daraufhin sein Kulanzangebot an. Der Marketingmanager akzeptierte die angepasste Leistung.
In der Folge informierte der Marketingmanager die Nürnberger Lebensversicherung AG über eine weitere Verschlechterung seines Gesundheitszustands. Zugleich bat er den Versicherer, den Leistungsantrag erneut zu prüfen. Grundlage waren neue medizinische Nachweise. Letztlich lehnte die Nürnberger Lebensversicherung AG jedoch auch diesen Antrag ab. Daraufhin betraute der Marketingmanager die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der weiteren Wahrnehmung seiner Interessen.
Die Rechtsanwälte verschafften sich zunächst einen Überblick über die Sachlage und gaben anschließend eine Stellungnahme gegenüber dem Versicherer ab. Darin forderten sie die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente für die Vergangenheit und Zukunft, die Rückerstattung überzahlter Beiträge sowie eine Beitragsfreistellung für die Zukunft. Der Versicherer hielt jedoch an seiner ablehnenden Entscheidung fest, sodass eine Klageerhebung erforderlich wurde.
Nach Einreichung der Klage beim zuständigen Landgericht Hamburg ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Das Verfahren zog sich über einen längeren Zeitraum hin und umfasste zwei Gerichtstermine, in denen keine Einigung erzielt werden konnte. Letztlich gelang es jedoch im Rahmen von Vergleichsgesprächen, eine Einigung zu erzielen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte sich bereit, eine fünfstellige Vergleichszahlung an den Marketingmanager zu leisten.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Hamburg macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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