Berufsunfähigkeit wegen Burn-out

Sozialwirt erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen einen Sozialwirt erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout beantragen

Ab Sommer 2016 entwickelte der Sozialwirt psychische Beschwerden, weshalb er psychiatrische Hilfe in Anspruch nahm. Die behandelnde Ärztin diagnostizierte ein Burnout-Syndrom, woraufhin eine medikamentöse Behandlung mit Psychopharmaka eingeleitet wurde. Nach einer Rehabilitationsmaßnahme konnte er zunächst wieder seiner Arbeit nachgehen.

Der Sozialwirt wurde sodann zum Vorsitzenden des hauptamtlichen Vorstands in einer Pflegeeinrichtung berufen. Mit seinem beruflichen Aufstieg gingen eine erhebliche Zunahme an Verantwortung und Arbeitsbelastung einher. Fortan war er für sämtliche unternehmerischen Entscheidungen zuständig und stand sowohl intern als auch extern dauerhaft im Fokus. Im Laufe der Zeit fiel es ihm zunehmend schwerer, mit dieser exponierten Rolle umzugehen. Besonders der stetige Druck, Informationen zurückhalten zu müssen, ohne dabei Verunsicherung zu erzeugen, setzte ihm stark zu.

Daraufhin entwickelte der Sozialwirt Symptome wie Antriebslosigkeit, Erschöpfung, Konzentrationsstörungen und ein vermindertes Selbstwertgefühl. Dennoch arbeitete der Sozialwirt aufgrund seines ausgeprägten Pflichtbewusstseins, seiner Zuverlässigkeit und hohen Leistungsbereitschaft über Jahre hinweg weit über seine Belastungsgrenze hinaus. Diese chronische Überforderung führte schließlich dazu, dass er seine berufliche Tätigkeit nicht mehr fortsetzen konnte. Weder stationäre noch ambulante Therapien vermochten es, seine gewohnte Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen.

Daher beabsichtigte er, bei seinem Versicherer einen Leistungsantrag aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Burnout zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für dieses Verfahren vertraute er auf die Expertise von Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

Zur Kontaktaufnahme

Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte nahmen zunächst die von dem Sozialwirt zur Verfügung gestellten Unterlagen in Augenschein. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout vorliegend in Frage käme (zur Berufsunfähigkeit wegen Burnout siehe auch hier). Von einer Berufsunfähigkeit wäre gegeben, wenn der Sozialwirt seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausprägung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus und entwarfen daher in Absprache mit dem Sozialwirt einen Stundenplan, der seinen Berufsalltag und die Konsequenzen des Burnouts auf seine Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen gebündelt und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Burnout beim Versicherer eingereicht werden. Dieser erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, bevor es zu Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer kommen könnte. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente?

Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

Zum Anwaltsprofil

Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Burnout an Sozialwirt!

Mandantenstimmen:

Mit unserer Kompetenz streiten wir ehrgeizig für Ihr Ziel, nämlich Ihre Interessen durchzusetzen! Wir freuen uns, dass unsere Mandanten-/-innen unser Engagement schätzen und positiv bewerten.

Hinweise zu Kundenbewertungen

Bleiben Sie informiert – unser Newsletter!

Verpassen Sie auch zukünftig keinen Beitrag unserer Kanzlei. Über unseren 2mal monatlich erscheinenden Newsletter erhalten Sie stets die aktuellen Beiträge unserer Kanzlei zu den Themen Versicherungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Vertriebsrecht, Handelsvertreterrecht und Wettbewerbsrecht. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.