In einem Streit um die Zahlung eines Krankentagegeldes wegen einer Arbeitsunfähigkeit eines Vertriebsleiters erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte vor dem Landgericht Bonn die Zahlung eines Vergleichsbetrages der Nürnberger Krankenversicherung AG.
Der Vertriebsleiter coachte die Vertriebsmitarbeiter durch Telefonate und Meetings. Er überwachte Termine und führte Gespräche mit den Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Aufgaben und Ziele eingehalten wurden. Zudem analysierte er die Sales-Pipeline im CRM-System und nahm an Abstimmungsmeetings mit der Geschäftsleitung teil.
Im Rahmen der Strategie- und Umsatzplanung sowie der Kundenprojekte führte er regelmäßig Feedbackgespräche mit den Mitarbeitern und motivierte sie. Er bereitete Präsentationen für Investoren vor und entwickelte Verkaufsstrategien. Darüber hinaus erstellte er Partnerstrategien und baute eine Service-Partner-Organisation auf. In enger Zusammenarbeit mit dem Finance-Team, insbesondere im Bereich der Umsatzprognose, entwickelte er Strategien in Zusammenarbeit mit dem Marketing. Zudem nahm er an Lead-Review-Meetings mit dem Marketing teil.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich war die Abstimmung mit der Service-Abteilung hinsichtlich der Kundenprojekte. Er nahm persönlich an Kundenterminen vor Ort teil und unterstützte die Sales-Mitarbeiter. Ebenso beteiligte er sich an virtuellen Kundenterminen per Webcam. Zur Internationalisierung in den Märkten USA und UK entwickelte er Markteintrittsstrategien.
Regelmäßig leitete er wöchentliche Sales- und Forecast-Meetings mit dem Vertriebsteam sowie Inside Sales via Webcam. Zudem führte er Vorstellungsgespräche zur Einstellung neuer Vertriebsmitarbeiter und koordinierte sich mit der Personalabteilung. Für diese Aufgaben war er wöchentlich 40 Stunden tätig.
Der Vertriebsleiter erlitt im August 2022 einen Burn-out. Infolgedessen kam es zu einer Arbeitsunfähigkeit des Vertriebsleiters. Der Vertriebsleiter klagte über Konzentrationsbeschwerden, Schlafstörungen, Niedergeschlagenheit, Erschöpfung und Antriebsschwäche. Er gab an, dass er mit dem hohen Stresslevel nicht mehr zurechtkam. Daher beantragte er bei seinem privaten Krankenversicherer, der Nürnberger Krankenversicherung AG, Leistungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung.
Die Nürnberger Krankenversicherung AG prüfte den Anspruch des Vertriebsleiters auf Zahlung eines Krankentagegeldes. Zunächst wurde die Arbeitsunfähigkeit des Vertriebsleiters auch anerkannt und die Nürnberger Krankenversicherung AG zahlte das kalendertägliche Krankentagegeld an den Versicherungsnehmer vertragsgemäß aus. Sodann erfolgte jedoch eine Einstellung der Zahlungen. Der Versicherer argumentierte, dass die Arbeitsunfähigkeit eines Vertriebsleiters entfallen sei und der Vertriebsleiter ab sofort wieder arbeitsfähig sei.
Der Vertriebsleiter widersprach dieser Einschätzung. Er übermittelte einen ausgefüllten Arztfragebogen und einen fachärztlichen Bericht, der eine weiterhin bestehende und ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit belegte. Trotz weiterer Arztberichte und einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hielt die Nürnberger Krankenversicherung AG jedoch an ihrer Ablehnung fest. Nachdem der Vertriebsleiter einen aktuellen Arztbericht und eine Schlussbescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit vorlegte, forderte er erneut das rückständige Krankentagegeld. Die Nürnberger Krankenversicherung AG lehnte weiterhin ab. Daraufhin wandte sich der Vertriebsleiter an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Nürnberger Krankenversicherung AG erneut zur Leistung aus der Krankentagegeldversicherung wegen Arbeitsunfähigkeit des Vertriebsleiters auf. Nachdem die Nürnberger Krankenversicherung AG nicht reagierte, forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherer mehrfach zur Bearbeitung der Angelegenheit auf. Schließlich teilte die Nürnberger Krankenversicherung AG mit, dass sie an ihrer ablehnenden Entscheidung festhalte. In Anbetracht dessen war in Absprache mit dem Vertriebsleiter Klage zu erheben.
Nach der Einreichung der Klage beim zuständigen Landgericht Bonn ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an, um den Parteien die Möglichkeit zu geben, die Sach- und Rechtslage zu erörtern. Noch bevor die Parteien zu einem ersten Termin geladen wurden, konnten sie eine Einigung erzielen. Die Nürnberger Krankenversicherung AG erklärte sich bereit, dem Vertriebsleiter eine fünfstellige Vergleichszahlung zu leisten.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Bonn macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Versicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht. Die Kanzlei ist bundesweit tätig und entwickelt gemeinsam mit ihren Mandanten maßgeschneiderte Strategien, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer erfolgreich durchzusetzen. Weitere Informationen zur Krankentagegeldversicherung finden sich hier.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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