Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen in einem Prozess um die Berufsunfähigkeit nach Sportunfall vor dem LG Paderborn die Zahlung eines Vergleichsbetrages an eine Verfahrensmechaniker durch die Continentale Lebensversicherung AG.
Nach dem Realschulabschluss absolvierte der Versicherungsnehmer eine Ausbildung zum Verfahrensmechaniker für Kunststofftechnik und war bis zuletzt in diesem Beruf tätig. Er arbeitete an fünf Tagen pro Woche jeweils rund acht Stunden.
Zu seinen Aufgaben zählten das Umbauen, Einstellen, Warten und Reinigen von Spritzgussmaschinen. Die Umrüstungen erfolgten mit dem Kran und dauerten – je nach Größe der Maschine – zwischen 30 Minuten und vier Stunden. Bei Materialwechseln mussten die Behälter entleert, mit Druckluft gereinigt und anschließend das Temperiergerät über Wasserschläuche angeschlossen werden, um das Werkzeug auf 40 bis 80 Grad zu erhitzen.
Zudem war der Versicherungsnehmer für die Materialbeschaffung verantwortlich. Er reinigte regelmäßig Trockner mit einem Fassungsvermögen von bis zu 350 Kilogramm und mischte Kunststoffgranulat aus 25-Kilo-Säcken per Hand in Gitterboxen. Weitere Aufgaben umfassten das Abwiegen von Kartons sowie das Entnehmen von Kunststoffteilen und Angüssen aus den Maschinen.
Im November 2022 zog sich der Verfahrensmechaniker bei einem Fußballspiel eine schwere Knieverletzung zu. Bei einer unglücklichen Bewegung verdrehte sich sein linkes Bein derart, dass es zu einer erheblichen Überlastung und Schädigung des Kniegelenks kam. Konkret erlitt der Mechaniker einen Bruch des oberen Schienbeinknochens (Tibiakopf), einen Teilriss des inneren Seitenbandes, einen vollständigen Riss des vorderen Kreuzbandes sowie einen Meniskusriss. Der Meniskus, eine knorpelige Struktur im Knie, wirkt wie ein Stoßdämpfer und sorgt gemeinsam mit den Bändern für Stabilität und Beweglichkeit.
Zur Wiederherstellung der Kniefunktion wurden zwei operative Eingriffe notwendig, gefolgt von einer intensiven physiotherapeutischen Nachbehandlung. Nach der akuten Heilungsphase wurde der Mechaniker schrittweise in den Berufsalltag eingegliedert. Dennoch konnte der Mechaniker seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr im vollen Umfang ausüben. Seitdem war seine wöchentliche Arbeitszeit auf 20 Stunden reduziert. Daher beantragte der Verfahrensmechaniker bei der Continentale Lebensversicherung AG die Feststellung seiner Berufsunfähigkeit nach Unfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Continentale Lebensversicherung AG wies den Leistungsantrag des Verfahrensmechaniker zurück. Diese Entscheidung stützte sie auf eine vermeintliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht. In einem weiteren Schreiben erklärte die Continentale Lebensversicherung AG schließlich den Rücktritt vom Versicherungsvertrag sowie die Anfechtung der Vertragsannahmeerklärung. In seiner schwierigen Lage ersuchte der Verfahrensmechaniker Unterstützung bei der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte forderten die Continentale Lebensversicherung AG erneut zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit wegen Knieschmerzen auf. Der Versicherer gab allerdings zu verstehen, dass er nicht von seiner Entscheidung abrücken werde. Daher erhoben Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Absprache mit dem Verfahrensmechaniker Klage vor dem zuständigen Landgericht Paderborn.
Das Gericht ordnete zunächst ein schriftliches Vorverfahren an. Dadurch erhielten die Parteien die Gelegenheit schriftsätzlich gegenüber dem Gericht vorzutragen. Anknüpfend daran wurden die Parteien nebst Zeugen für eine Gerichtsverhandlung geladen. Doch noch bevor dieser Termin stattfanden, fanden die Parteien einen Kompromiss. Demnach entrichtete die Continentale Lebensversicherung AG einen fünfstelligen Vergleichsbetrag an den Verfahrensmechaniker.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Paderborn macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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