Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall? Kioskverkäuferin erhält Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG in Prozess vor dem LG Ansbach

Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG Versicherungsleistungen wegen einer Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall abgelehnt hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in einem Prozess vor dem LG Ansbach eine Vergleichszahlung an eine Kioskverkäuferin.

Tätigkeit als Kioskverkäuferin

Die Versicherungsnehmerin war in zuletzt gesunden Tagen als Kioskverkäuferin in einer Art Bistro beschäftigt. Ihr Arbeitstag begann um 7.30 Uhr: Sie fuhr den PC hoch, stellte die Stühle herunter, holte Lebensmittel und Getränkekisten aus dem Keller und heizte den Ofen vor. Anschließend schmierte und belegte sie Brötchen und Brezeln, bereitete Kaffee zu, räumte die Spülmaschine aus, befüllte die Kühlschränke und stellte die Kasse ein. Sie verteilte Zucker, Milch und Dekoration auf den Tischen, stellte Kuchen bereit, schnitt diesen und räumte Zeitungen ein. Um 9 Uhr öffnete die Kioskverkäuferin das Bistro.

Tagsüber verkaufte sie Kuchen, Snacks, warme Speisen und dokumentierte die Verkäufe am PC. Gegen 11.30 Uhr bereitete sie das Mittagessen vor und servierte es. Sie bediente Gäste, räumte ab und spülte. Am Nachmittag übernahm sie Reinigungsarbeiten, säuberte den Kaffeeautomaten, taute die Gefriertruhe ab, spülte und trocknete Geschirr und brachte Getränkekisten zurück in den Keller. Danach tätigte sie die Bestellungen für den nächsten Tag.

Um 17 Uhr schloss sie das Bistro, wischte die Tische, stellte die Stühle hoch und zählte das Geld. Insgesamt arbeitete die Kioskverkäuferin an drei bis vier Tagen pro Woche – jeweils rund neun Stunden mit hoher körperlicher und organisatorischer Belastung.

Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall

Im August 2020 erlitt die Kioskverkäuferin bei einem Fahrradunfall schwerwiegende Verletzungen. Beim Sturz zog sie sich Prellungen zu, erlitt eine Becken- sowie eine Lendenwirbelfraktur und brach sich zusätzlich den rechten Mittelfinger. Besonders schmerzhaft war die Verletzung der Schneidezähne, die nach hinten gedrückt wurden und seither starke Nervenschmerzen verursachten. Darüber hinaus zog sie sich eine Halswirbel-Distorsion zu, die mit so intensiven Kopfschmerzen einherging.

Im Jahr 2021 wurde bei der Kioskverkäuferin ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 festgestellt. Seitdem erhielt sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen eine volle Erwerbsminderungsrente. Daher beantragte sie auch bei der Nürnberger Lebensversicherung AG die Feststellung ihrer Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Leistungsentscheidung der Nürnberger Lebensversicherung AG

Die Nürnberger Lebensversicherung AG kam im Rahmen der Leistungsprüfung zu dem Schluss, dass die Kioskverkäuferin ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt habe. Der Versicherer erklärte der Kioskverkäuferin daraufhin nicht nur den Leistungsantrag abzulehnen, sondern auch den Rücktritt und die Anfechtung zu erklären, wenn die Kioskverkäuferin keiner Kulanzregelung zustimme. Die Kulanzregelung beinhaltete eine Ausschlussklausel, wonach Funktionsstörungen und Erkrankungen der Wirbelsäule einschließlich der zugehörigen Bänder, Bandscheiben und Nerven nicht mitversichert seien.

Um den Versicherungsschutz nicht vollständig zu verlieren, stimmte die Kioskverkäuferin der Ausschlussklausel zu. Dennoch verweigerte die Nürnberger Lebensversicherung AG anschließend die Erbringung von Versicherungsleistungen wegen einer Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall. Sie begründete dies damit, dass die geltend gemachten Beschwerden im Wesentlichen auf die Wirbelsäule zurückzuführen seien und somit durch die vereinbarte Ausschlussklausel nicht vom Versicherungsschutz erfasst würden. Daraufhin beauftragte die Kioskverkäuferin die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

In einem außergerichtlichen Schreiben stellten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte klar, dass die Berufsunfähigkeit der Kioskverkäuferin nicht – wie vom Versicherer fälschlich angenommen – auf einem Bandscheibenvorfall beruhe. Vielmehr sei sie auf die Folgen des Fahrradunfalls zurückzuführen, insbesondere auf die Becken- und Kreuzbeinfraktur sowie die daraus resultierenden psychischen Beeinträchtigungen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG ließ sich jedoch, auch nach Beibringung weiterer ärztlicher Dokumente, nicht davon überzeugen eine Berufsunfähigkeit nach Fahrradunfall anzuerkennen. In der Folge war die Erhebung einer Klage geboten.

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erhoben die Klage vor dem zuständigen Landgericht Ansbach. Anschließend erhielten die Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage im Rahmen eines schriftlichen Vorverfahrens zu erörtern. Noch bevor es zu einem ersten Gerichtstermin kommen konnte, einigten sich die Parteien auf Anraten des Gerichts auf einen Vergleich. Demnach erklärte sich die Nürnberger Lebensversicherung AG bereit, an die Kioskverkäuferin eine fünfstellige Vergleichszahlung zu erbringen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Ansbach macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht. Weitere Fallbeispiele finden Sie auch unter Berufsunfähigkeit nach Unfall.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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