Berufsunfähigkeit als Zahnarzt

Zahnärztin erhält Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung!

 

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen eine Zahnärztin erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung.

Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung beantragen

Die Zahnärztin musste ihre Zahnarztpraxis aufgrund von behördlichen Auflagen kurzfristig schließen. Einnahmen blieben trotz weiterlaufenden Kosten daraufhin aus. Der wirtschaftliche Druck wuchs rapide, hinzu kam der zunehmende Stress durch ihre Mitarbeitenden. Die Zahnärztin fand kaum noch Schlaf; stattdessen kreisten ihre Gedanken unablässig um Schulden, Rufschädigung und den drohenden Verlust von Patienten. Sie begann, Beruhigungsmittel einzunehmen, und zog sich zunehmend zurück.

Als die Praxis schließlich wieder öffnen durfte, hatte sich ihr innerer Zustand kaum gebessert. Die Zahnärztin lebte in ständiger Anspannung, geplagt von Schlafstörungen, Unsicherheit und der Angst vor weiteren Rückschlägen. Kurz darauf folgte der nächste Schicksalsschlag: Eine fehlerhaft durchgeführte Operation brachte sie in Lebensgefahr. Schmerzen, Schwäche und zahlreiche Arzttermine zwangen sie erneut zu einer mehrwöchigen Praxisschließung. Obwohl sie sich kaum auf den Beinen halten konnte, zwang sie sich nach der Wiedereröffnung zurück an den Arbeitsplatz.

Mit der Zeit verlor die Zahnärztin das Vertrauen in ihren Körper und in ihre berufliche Kompetenz. Schmerzmittel wurden zum täglichen Begleiter. Die Konzentrationsfähigkeit nahm ab. Während der Behandlungen überkamen sie Zittern und Flashbacks – Reaktionen, die mit der für ihren Beruf notwendigen Präzision nicht vereinbar waren.

Auch bei planerischen Tätigkeiten wie dem Erstellen von Kostenvoranschlägen traten zunehmend Denkblockaden auf. Die Fehler häuften sich, was das Gefühl verstärkte, den Anforderungen nicht mehr gewachsen zu sein. Zwar sorgten Psychopharmaka für eine gewisse Dämpfung, doch ließen die Medikamente sie die Welt nur noch wie durch einen Schleier wahrnehmen.

Daher entschied die Zahnärztin bei ihrem Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung  zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um den Leistungsantrag nicht allein ausfüllen zu müssen, wandte sie sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht hilft bei Streit mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von der Zahnärztin zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung vorliegend in Frage käme (zur Berufsunfähigkeit wegen Angststörung siehe auch hier). Von einer Berufsunfähigkeit hätte ausgegangen werden können, wenn die Zahnärztin ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus und entwarfen daher in Absprache mit der Zahnärztin einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Angststörung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit als Zahnärztin beim Versicherer eingereicht werden. Dieser erkannte die Berufsunfähigkeit an und begann mit der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, bevor es zu Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer kommen könnte. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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Fachanwalt für Versicherungsrecht erreicht Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente wegen Angststörung an Zahnärztin!

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