Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen für einen Fitnesstrainer eine Vergleichszahlung vor dem LG Dortmund in einem Verfahren um eine Berufsunfähigkeit wegen Arthrose.
Der Versicherungsnehmer absolvierte eine Ausbildung zum staatlich geprüften Sport- und Gymnastiklehrer sowie zum Fachtrainer für Fitness, Gesundheit und Prävention. In seinen zuletzt gesunden Tagen war er weiterhin in diesem Berufsfeld tätig – als Personal Fitness Trainer mit TÜV-zertifizierter Qualifikation.
Zu Beginn eines jeden Auftrags verschaffte sich der Fitnesstrainer ein umfassendes Bild von der körperlichen, seelischen und geistigen Verfassung seines Klienten. Abhängig von den Zielen und individuellen Voraussetzungen umfasste dies Gespräche mit dem Hausarzt, aufwendige ambulante Untersuchungen sowie sportwissenschaftliche Tests.
Gemeinsam mit dem Klienten arbeitete der Fitnesstrainer daran, die persönlichen Ziele mithilfe gezielter sportlicher Maßnahmen zu erreichen. Die Übungen wurden vom Fitnesstrainer stets aktiv vorgemacht oder gemeinsam mit dem Klienten ausgeführt. Dies diente nicht nur der Veranschaulichung der korrekten Ausführung, sondern sollte das individuelle Ziel zu einem gemeinsamen Ziel machen – mit der Intention, die Motivation des Klienten zu steigern.
Seit dem Jahr 2016 verspürte der Fitnesstrainer häufiger starke Schmerzen im Bereich des Kreuz-Darmbeins. Bei herkömmlichen Handlungen wie Sitzen, Stehen, Liegen und Gehen fühlte es sich vergleichsweise so an, als würde in der betroffenen Region ein Messer stecken. Selbst einfache Schreibtischarbeiten waren für den Fitnesstrainer nur noch wenige Minuten am Stück möglich. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung war er zunächst überzeugt, die Beschwerden durch gezieltes Training in den Griff zu bekommen. Doch die Belastung verschlimmerte die Schmerzen, anstatt sie zu lindern. In der Folge musste er immer häufiger Trainingseinheiten mit seinen Klienten abbrechen oder bereits im Vorfeld absagen.
Besonders belastend waren die nächtlichen Beschwerden: Das Einschlafen verzögerte sich regelmäßig um mehrere Stunden, und auch während der Nacht wurde der Fitnesstrainer immer wieder wach und konnte anschließend lange nicht mehr einschlafen. Um auf die für seine körperliche Leistungsfähigkeit nötigen acht Stunden Schlaf zu kommen, musste er in der Regel zwölf Stunden im Bett verbringen.
Eine umfassende ärztliche Untersuchung ergab eine chronisch fortschreitende Entzündung des Iliosakralgelenks (Gelenk zwischen Darmbein und Kreuzbein) sowie eine degenerative Hüftgelenkarthrose. Beide Erkrankungen waren auf langjährigen körperlichen Verschleiß durch intensive sportliche Aktivität zurückzuführen. Der Fitnesstrainer beantragte sodann bei der Heidelberger Lebensversicherung AG die Feststellung seiner Berufsunfähigkeit wegen Arthrose (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Heidelberger Lebensversicherung AG prüfte, eine Berufsunfähigkeitsrente ihrerseits an den Fitnesstrainer zu zahlen war. Sie kam jedoch zu dem Ergebnis, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Arthrose beim Fitnesstrainer vorlag. Mit dieser Entscheidung des Versicherers war der Fitnesstrainer nicht einverstanden und beauftragte Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte mit seiner anwaltlichen Vertretung.
Zunächst forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte die Heidelberger Lebensversicherung AG erneut zu Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag auf. Der Versicherer bekräftigte jedoch seine Leistungsablehnung. Auch nach der Übersendung weiterer Arztberichte durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte blieb die Heidelberger Lebensversicherung AG bei ihrer ursprünglichen Ablehnung. Angesichts dieser wiederholten Ablehnung war letztlich die Erhebung einer Klage zur Weiterverfolgung der Forderungen des Fitnesstrainers geboten.
Nach Einreichung der Klage beim zuständigen Landgericht Dortmund ordnete das Gericht das schriftliche Vorverfahren an. Dieses bot den Parteien die Möglichkeit, die Sach- und Rechtslage gegenüber dem Gericht vorzutragen. Anschließend ergingen die Ladungen der Parteien zur Güteverhandlung. Im Rahmen dieses Termins äußerten die Parteien die Bereitschaft, alsbald in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Tatsächlich kam es dann auch kurz nach der Güteverhandlung und weiterer Korrespondenz zu einem Vergleichsschluss. Die Heidelberger Lebensversicherung AG verpflichtete sich demnach zur Zahlung einer sechsstelligen Vergleichssumme an den Fitnesstrainer.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Dortmund macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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