Nachprüfung der Berufsunfähigkeit: Landwirt erhält Vergleichszahlung der Nürnberger Lebensversicherung AG in Prozess vor dem LG Schweinfurt

Nachdem die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente im Zuge einer Nachprüfung eingestellt hatte, erreichen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in einem Prozess vor dem LG Schweinfurt eine Vergleichszahlung an einen Landwirt.

Tätigkeit als Landwirt

Der Betrieb des Landwirts umfasste zu einem wesentlichen Teil eine Milchviehwirtschaft. Der Landwirt mistete den Stall daher täglich per Hand aus. Anschließend verlud er den Mist mit der Heugabel auf den Misthaufen und streute frisches Stroh ein – ebenfalls per Hand, mit Schubkarre und Gabel. Danach reinigte er die Futterkrippen sorgfältig, ehe er das Futter vorlegte. Hierfür holte er Heu und Stroh aus der Tenne. Da ein Heuballen rund 200 Kilogramm wog und maschinelle Hilfe nicht möglich war, war dies eine besondere körperliche Belastung.

Im Frühling und Sommer übernahm er saisonale Arbeiten auf den Wiesen. Er errichtete Weidezäune mit Holzpfählen, stromführendem Draht und Plastikstäben. Damit unterteilte er die rund 30 Hektar große Fläche in einzelne Weideabschnitte. Zusätzlich kontrollierte er täglich die Zäune. Lose Pfosten befestigte er mit dem Hammer. Das Gras unter den Litzen mähte er regelmäßig – teils mit der Motorsense, teils mit einer Handsense.

Zur Futtergewinnung setzte der Landwirt Traktor und Mähwerke ein, die er eigenhändig montierte. Nach dem Mähen wendete er das Heu mehrmals, presste es dann zu Ballen und lagerte diese in der Tenne ein. Je nach Vegetation wiederholte er diesen Vorgang zwei- bis viermal pro Saison.

Im Herbst pflanzte er Bäume, schnitt Brennholz und bereitete die Wiesen auf den Winter vor. In der kalten Jahreszeit lag der Schwerpunkt auf der Gewinnung von Stamm- und Brennholz. Außerdem führte er regelmäßig Instandhaltungsarbeiten durch – an Gebäuden, der Brennerei, der Infrastruktur sowie an Maschinen.

Berufsunfähigkeit wegen Radiusfraktur

Eines Tages verunglückte der Landwirt bei der Arbeit, als ihm ein herabfallender Ast auf den linken Unterarm fiel. Dabei erlitt er eine distale Radiusfraktur. Er begab sich in eine Klinik, wo der Bruch operativ versorgt wurde. Im weiteren Verlauf zeigten radiologische Kontrollen Anzeichen einer verzögerten Knochenheilung sowie das Vorliegen einer Pseudarthrose. Daher war eine Revisionsoperation erforderlich. Nach dem Eingriff absolvierte der Landwirt eine handergotherapeutische und physiotherapeutische Behandlung. Zusätzlich wurde eine exogene Ultraschalltherapie zur Unterstützung der Knochenheilung durchgeführt.

Trotz dieser Maßnahmen klagte er weiterhin über Schmerzen bei Bewegungen im Bereich des linken Handgelenks. Die Beschwerden bestanden in gleichem Ausmaß wie vor der ersten Operation. Auch weitere Revisionsoperationen führten zu keiner nachhaltigen Besserung. Aufgrund der Schmerzen und seiner eingeschränkten Belastbarkeit war der Landwirt schließlich nicht mehr in der Lage, die körperlich anstrengenden Tätigkeiten seines Berufs auszuüben. Daher beantragte der Landwirt bei der Nürnberger Lebensversicherung AG die Feststellung seiner Berufsunfähigkeit nach Unfall (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).

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Leistungsentscheidung der Nürnberger Lebensversicherung AG

Die Nürnberger Lebensversicherung AG erkannte den Leistungsantrag des Landwirts zunächst an (weitere Informationen zur Berufsunfähigkeit als Landwirt siehe auch hier) und begann auch mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrenten. Nach einiger Zeit machte der Versicherer jedoch von seinem Nachprüfungsrecht Gebrauch.

Im Zuge einer Nachprüfung stellte die Nürnberger Lebensversicherung AG die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrenten jedoch ein. Als Begründung führte der Versicherer an, dass sich der Gesundheitszustand des Landwirts verbessert habe. Die Nürnberger Lebensversicherung AG verwies hierzu auf ein chirurgisches Gutachten an, das zu dem Schluss kam, dass die Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit nicht mehr erfüllt seien. Daraufhin mandatierte der Landwirt die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Verfahren gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG

In außergerichtlichen Schreiben forderten Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte den Versicherer zunächst erneut auf, die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten weiter zu zahlen. Die Nürnberger Lebensversicherung AG holte daraufhin zwar eine weiterführende Stellungnahme der Gutachterin ein. Im Ergebnis blieb sie aber bei ihrer Leistungsentscheidung und verweigerte die Zahlung von weiteren Berufsunfähigkeitsrenten.

In Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte entschied sich der Landwirt sodann, seine Forderungen gerichtlich weiterzuverfolgen und Klage zu erheben. Nach Einreichung der Klage bei dem zuständigen Landgericht Schweinfurt ordnete dieses die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Nachdem die Sach- und Rechtslage von den Parteien erörtert wurde, ergingen die Ladungen für einen ersten Gerichtstermin. Im Rahmen dieses Termins wurden zunächst Zeugen zur konkreten Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers vernommen. Im Anschluss an den Termin schlossen die Parteien sodann einen Vergleich. Die Nürnberger Lebensversicherung AG erklärte sich bereit, dem Landwirt eine fünfstellige Vergleichssumme zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Schweinfurt macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.

Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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