Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begleiten einen Schornsteinfeger erfolgreich bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Trigeminusneuralgie.
Der Schornsteinfeger litt seit 2017 unter zunehmenden Schmerzen in der rechten Gesichtshälfte, die er zunächst fälschlicherweise als Zahnschmerzen interpretierte. Erst ein Jahr später suchte er einen Neurologen auf, der die Diagnose Trigeminusneuralgie stellte. Trotz einer medikamentösen Therapie verschlechterte sich sein Zustand kontinuierlich, bis er irgendwann kaum noch am sozialen Leben teilnehmen konnte. Die Schmerzen traten mehrmals täglich auf – so heftig, dass sie sowohl seine körperliche als auch psychische Gesundheit massiv beeinträchtigten. Angstzustände, Schlafstörungen und ein hoher Stresspegel wurden zu ständigen Begleitern.
Der Schornsteinfeger übte seinen Beruf zunächst weiter aus, obwohl ihm die täglichen Herausforderungen immer schwerer fielen. Die körperlich fordernde Tätigkeit in Kombination mit den Schmerzattacken und den Nebenwirkungen der Medikamente führte dazu, dass er seinen Beruf nur noch unter großer Anstrengung ausführen konnte.
Ein operativer Eingriff brachte vorübergehende Linderung der Beschwerden. Doch die erhoffte vollständige Schmerzfreiheit blieb aus und ein Verzicht auf die Medikation war nicht möglich. Ende 2022 verschärfte sich die Situation des Schornsteinfegers erneut, als auch die linke Gesichtshälfte betroffen wurde. Eine weitere Operation schien aufgrund der schwierigen Lage des Trigeminusnervs ausgeschlossen.
Die Einnahme zusätzlicher Medikamente führte zu erheblichen Nebenwirkungen wie Schwindel, Konzentrationsprobleme und anhaltende Schlafstörungen. Die ständige Gratwanderung zwischen unerträglichen Schmerzattacken und den Nebenwirkungen der Medikamente setzte dem Schornsteinfeger stark zu. Daher entschied er, einen Leistungsantrag bei seinem Versicherer aufgrund von Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie zu stellen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Um die Antragsstellung nicht alleine stemmen zu müssen, wandte er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Zu Beginn galt es erstmal, das vorhandene Material zusammenzutragen, welches geeignet war, eine Berufsunfähigkeit als Schornsteinfeger hinreichend zu untermauern (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Eine Berufsunfähigkeit liegt nämlich erst dann vor, wenn ein gewisser BU-Grad erreicht wird. Konkret war es demnach notwendig, dass der Schornsteinfeger seine in zuletzt gesunden Tagen konkret ausgeübte Tätigkeit, bezüglich der zeitlichen Ausprägung nicht mehr zu mindestens 50 % bewältigen konnte (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).
Um dem Versicherer das Vorliegen der Berufsunfähigkeit nachzuweisen, wurde ein den Maßgaben der ständigen Rechtsprechung entsprechender Stundenplan zu der beruflichen Tätigkeit des Schornsteinfegers (siehe hierzu Darlegung des Berufsbildes bei Berufsunfähigkeit (OLG Dresden)) konzipiert. Diesem Stundenplan konnte Art & Umfang des Berufs sowie die zeitliche Ausprägung der Beschwerden in Bezug auf die Arbeit entnommen werden (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte fassten die vorbereiteten Dokumente in einem vollständig ausgefüllten Leistungsantrag zusammen. Anschließend konnte dieser an den Versicherer versendet werden.
Nach Beendigung des Leistungsprüfungsverfahrens erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Trigeminusneuralgie des Schornsteinfegers an. Gleichzeitig begann der Versicherer damit, die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten an den Schornsteinfeger auszuzahlen.
Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, sich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben, bevor es zu Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer kommen könnte. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter Berufsunfähigkeitsversicherung verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.
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