Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erreichen vor dem Landgericht Rottweil in einem Streit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression für einen Abteilungsleiter die Zahlung eines Vergleichsbetrages durch die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.
Nach dem Hauptschulabschluss entschied sich der Versicherungsnehmer gegen eine Tätigkeit im Handwerks- oder Einzelhandelssektor, in dem seine Eltern tätig waren, und wählte die Industrie. Zunächst absolvierte er eine Ausbildung zum Kunststoffformgeber, mit einer einjährigen Grundausbildung im Metallbereich. Ab dem zweiten Lehrjahr lag der Fokus auf der Kunststoffverarbeitung. Nach erfolgreichem Abschluss arbeitete er als Facharbeiter in der Kunststoffspritzerei.
Nach zwei Jahren Zivildienst als Rettungsassistent und einem Wechsel in den sozialen Bereich kehrte er in die Industrie zurück und setzte seine Tätigkeit als Facharbeiter fort. 1999 nahm er eine neue Herausforderung als Schichtführer an und wurde in die Planung eines neuen Werks für die Automobilsparte des Unternehmens eingebunden. Dabei übernahm er Verantwortung für die Einführung eines Lean-Prozesses und die Implementierung eines neuen ERP-Systems.
Im Laufe der Jahre stieg er zum Abteilungsleiter auf und verantwortete rund 70 Mitarbeiter sowie mehrere Abteilungen. Auch in Zeiten wachsender Konkurrenz und sich verändernder Produktionsprozesse setzte er zahlreiche Prozessoptimierungen erfolgreich um. Der zunehmende Druck ab 2018 und die abnehmende Einbindung in strategische Planungen seitens der Geschäftsführung führten 2021 jedoch zu einem Aufhebungsvertrag und dem Ende seiner Tätigkeit im Unternehmen.
Seit ungefähr zehn Jahren bewertete der Abteilungsleiter die Rahmenbedingungen in der Industrie durchweg als schlecht. Seiner Ansicht nach herrschte ein System, in dem Produkte immer höherer Qualität zu niedrigeren Preisen hergestellt werden sollten – jedoch mit minderwertigeren Betriebsmitteln und weniger Mitarbeitern. Durch die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland wurden noch dazu eine hohe Reisebereitschaft und beste Sprachkenntnisse erwartet.
Wegen des stetig wachsenden Drucks, die vorausgesetzte Erreichbarkeit zu jeder Tages- und Nachtzeit, unzufriedenen Mitarbeitern und Vorgesetzten, bekam der Abteilungsleiter immer öfter gesundheitliche Probleme in Form von Rücken- und Schlafproblemen. Es häuften sich zudem Symptome einer Depression (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit wegen Depression), woraufhin er bei einem Psychologen vorstellig wurde. Er nahm in der Folgezeit an einer ambulanten Psychotherapie teil. Gleichwohl sah er sich langfristig nicht mehr in der Lage, die Aufgaben eines Abteilungsleiters mit Personal-, Qualitäts- und Lieferverantwortung zu übernehmen. Deshalb stellte der Abteilungsleiter, bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., einen Leistungsantrag auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Depression (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen).
Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.
Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. wies den Antrag des Abteilungsleiters zurück. Der Versicherer begründete dies damit, dass angeblich keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit wegen Depression gegeben sei. Dieser Entscheidung widersprach der Abteilungsleiter schriftlich. Trotzdem verblieb die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., bei ihrer Ablehnung. Der Abteilungsleiter wusste sich nicht mehr allein zu helfen, weshalb er sich an Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte wandte.
Jöhnke & Reichow forderten die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. ebenfalls dazu auf, die Berufsunfähigkeit des Abteilungsleiters anzuerkennen. Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. behielt ihre ablehnende Entscheidung jedoch weiterhin aufrecht. Es war nunmehr die Erhebung einer Klage geboten.
Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstellten eine entsprechende Klageschrift und reichten diese bei dem zuständigen Landgericht Rottweil ein. Das Gericht ordnete im Folgenden die Durchführung eines schriftlichen Vorverfahrens an. Im Anschluss wurde ein Termin für die Güteverhandlung festgelegt. Im Zuge dieser Verhandlung konnte zwar noch kein Kompromiss gefunden werden. Allerdings gelang es im Verlauf der weiteren Korrespondenz eine gütliche Einigung zu finden. Schlussendlich verständigten sich die Parteien darauf, dass die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. dem Abteilungsleiter einen fünfstelligen Betrag zahlte.
Der zugrunde liegende Fall vor dem Landgericht Rottweil macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Berufsunfähigkeitsversicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.
Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar. Einen Überblick bietet auch die Seite „Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht“.
Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.
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