Berufsunfähigkeit als Krankenschwester

Berufsunfähigkeit wegen Angststörung einer Krankenschwester anerkannt!

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterstützen eine Krankenschwester bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente und bewirken, dass eine Berufsunfähigkeit wegen Angststörung der Krankenschwester anerkannt wird.

Berufsunfähigkeit wegen Angststörung

Eines Tages traten bei der Krankenschwester erstmals Angstsymptome auf, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit in einem Facharztzentrum verstärkten. Der Umgang mit Patienten fiel der Krankenschwester zunehmend schwerer, und sie entwickelte Ängste, Fehler zu machen. Autobahnfahrten waren nur noch unter großem Unbehagen möglich und begleitet von Herzrasen und Unruhezuständen. Daraufhin suchte die Krankenschwester ärztliche Hilfe und wurde in eine Facharztpraxis überwiesen. Mitte 2017 begann die Krankenschwester eine ambulante Psychotherapie, die ihren Zustand stabilisierte. Während eines Praktikums in einer Dialysepraxis gewann sie das Gefühl zurück, wieder belastbar zu sein.

Ein paar Jahre lang konnte die Krankenschwester weitgehend beschwerdefrei arbeiten. Doch dann kehrten die Symptome in verstärkter Form zurück: Herzrasen, Unruhezustände, Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Schwindel und Magen-Darm-Probleme. Panikattacken zwangen sie, ihre Arbeitszeit auf 25 Stunden pro Woche zu reduzieren. Trotz therapeutischer Strategien verschlechterte sich ihr Zustand weiter. Im März 2021 suchte sie erneut psychologische Hilfe. Eine Mutter-Kind-Kur im selben Jahr brachte keine wesentliche Besserung, weswegen eine psychosomatische Reha empfohlen wurde. Ihre Arbeitszeit wurde auf 15 Stunden pro Woche reduziert.

Kurz darauf wechselte die Krankenschwester den Arbeitsort. Trotz besserer Bedingungen kam es weiterhin zu gesundheitlichen Ausfällen. Daher entschied sie sich für einen Therapeutenwechsel. Eine nachhaltige Verbesserung trat jedoch nicht ein. Schließlich beantragte sie eine Krankschreibung. Im Zuge einer psychosomatischen Reha wurde der Krankenschwester empfohlen, ihrer bisher ausgeübten Tätigkeit nicht länger nachzugehen. Daraufhin fasste sie den Entschluss, bei ihrem Versicherer die Feststellung einer Berufsunfähigkeit als Krankenschwester zu beantragen (siehe hierzu: Berufsunfähigkeit beantragen). Für die Erstellung dieses Leistungsantrages vertraute sie auf die Expertise der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt ihre Mandanten bundesweit in versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsantrag mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte begutachteten zuallererst die von der Krankenschwester zur Verfügung gestellten Unterlagen, um eine exakte Sachverhaltsanalyse vorzunehmen. Hierbei ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwieweit eine Berufsunfähigkeit wegen Angststörung in Frage kam. Von einer solchen hätte ausgegangen werden können, wenn die Krankenschwester ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu wenigstens 50% nicht mehr verrichten konnte. Erreicht die Berufsunfähigkeit nämlich diesen Grad, der sich an der zeitlichen Ausgestaltung der Tätigkeiten, die krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden können, orientiert, wäre nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen von einer Berufsunfähigkeit auszugehen. Die Bestimmung richtet sich nach der gewöhnlichen Arbeitszeit der versicherten Person (siehe hierzu: Bemessung des BU-Grades in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BGH)).

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gingen von einem ausreichenden Grad der Berufsunfähigkeit aus. Daher entwarfen sie in Absprache mit der Krankenschwester einen Stundenplan, der ihren Berufsalltag und die Konsequenzen der Angststörung auf ihre Tätigkeit genau darstellte (siehe hierzu: Wann liegt eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor?). Die ständige Rechtsprechung schreibt nämlich vor, dem Versicherer alle für die Entscheidung maßgeblichen Umstände darzulegen, siehe hierzu die nachstehenden und einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH):

Nach der Fertigstellung dieses Stundenplans konnten die relevanten Unterlagen zusammengetragen und der vollständige Leistungsantrag zur Begründung der Berufsunfähigkeit wegen Angststörung schließlich beim Versicherer eingereicht werden. Bald darauf erkannte der Versicherer die Berufsunfähigkeit wegen Angststörung an und begann mit der Auszahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.

Hilfe durch Experten im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherungen

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es bereits bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll sein kann, direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Berufsunfähigkeits- oder Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Deren Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen. Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsverfahren sind unter „Berufsunfähigkeitsversicherung“ verfügbar. Weiterführende Informationen zur Berufsunfähigkeit wegen Angststörung finden Sie auch hier.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2017 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Während seiner Anwaltstätigkeit hat er bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren im Versicherungsrecht geführt und erfolgreich für die Rechte von Versicherungsnehmern gestritten.

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