Zurich Life Assurance plc leistet Vergleichszahlung in Streit um Ansprüche aus der Dread-Disease-Versicherung

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte erstreiten Vergleichszahlung der Zurich Life Assurance plc in einem Streit um Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung.

Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung

Die Versicherungsnehmerin schloss Ende 2020 eine Dread-Disease-Versicherung (auch: Schwere-Krankheiten-Vorsorge) bei der Zurich Life Assurance plc ab. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt einmalig eine vereinbarte Summe, sobald bei der versicherten Person eine im Vertrag definierte schwere Krankheit diagnostiziert wird. Damit unterscheidet sie sich erheblich von einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherungsnehmerin entschied sich für ein Modell, das sowohl schwere Erkrankungen als auch ihren eigenen Todesfall abdeckte. Zudem wählte sie die Mitversicherung ihrer Kinder. Die Vertragslaufzeit betrug 40 Jahre ab Vertragsschluss.

Schlaganfall ihres kleinen Sohnes

Während der Schwangerschaft der Versicherungsnehmerin kam es zu verschiedenen Komplikationen, die eine Frühgeburt ihres Sohnes zur Folge hatten. Unmittelbar nach der Geburt wurde das Neugeborene medizinisch versorgt. Dabei stellten die Ärzte ein unregelmäßiges Atemmuster sowie einen nur langsam ansteigenden Sauerstoffgehalt im Blut fest. Daher erhielt er vorübergehend Atemunterstützung durch eine Maske. Nach etwa 30 Minuten konnte er jedoch selbstständig ausreichend atmen, sodass die Atemhilfe beendet wurde. Alle weiteren Untersuchungen blieben unauffällig, weshalb der Verlauf der Frühgeburt insgesamt als unkompliziert eingestuft wurde. Mutter und Kind konnten das Krankenhaus kurze Zeit später verlassen.

Nachdem einige Monate lang alles in Ordnung schien, erlitt der kleine Sohn einen Schlaganfall und hatte seither mit einer Gewebeschädigung (postischämischer, zystischer Parenchym-Defekt) zu kämpfen. Daraufhin beantragte die Versicherungsnehmerin Leistungen aus der Dread-Disease-Versicherung bei der Zurich Life Assurance plc.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht

Bundesweite Unterstützung durch Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow unterstützt Versicherte bundesweit bei der Geltendmachung von Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, zu Ihrem Recht zu kommen und stehen Ihnen zunächst gerne für einen kostenfreien Erstkontakt zur Verfügung.

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Leistungsentscheidung der Zurich Life Assurance plc

Mit Abschluss des Leistungsprüfungsverfahrens teilte die Zurich Life Assurance plc der Versicherungsnehmerin mit, dass ihr Leistungsantrag abgelehnt werde. Laut den Verbraucherinformationen des Versicherers seien Kinder automatisch zwischen dem 30. Lebenstag und dem 18. Lebensjahr mitversichert. Voraussetzung für eine Leistungsgewährung sei jedoch, dass die Erstdiagnose einer Erkrankung innerhalb dieses Zeitraums gestellt werde. Nach Ansicht des Versicherers wurden jedoch bereits vor Vollendung des 30. Lebenstages ihres Sohnes relevante medizinische Befunde erhoben. Als Beleg führte die Zurich Life Assurance plc eine Ventrikel- sowie eine Nebennierenblutung auf der linken Seite an. Daher sah sie die Leistungsvoraussetzungen als nicht erfüllt an. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche mandatierte die Versicherungsnehmerin sodann die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

Außergerichtliches Verfahren gegen die Zurich Life Assurance plc

Nach eingehender Sachverhaltsprüfung widersprachen Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte der Rechtsauffassung der Zurich Life Assurance plc in einer schriftlichen Stellungnahme. Sie bemängelten, dass der Versicherer fälschlicherweise auf den möglichen Zeitpunkt des erstmaligen Auftretens der Erkrankung abgestellt hatte, anstatt auf den Zeitpunkt der ersten Diagnose. Daher forderten sie die Zurich Life Assurance plc auf, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Der Versicherer zeigte sich hiervon zunächst unbeeindruckt und bestätigte erneut die Leistungsablehnung.

Um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, entschied sich die Versicherungsnehmerin eine gütliche Einigung mit dem Versicherer anzustreben. Nach einiger Zeit stimmte der Versicherer dem in Abstimmung mit Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte unterbreiteten Vergleich zu. Im Rahmen der Einigung verpflichtete sich die Zurich Life Assurance plc, an die Versicherungsnehmerin eine fünfstellige Vergleichssumme zu zahlen.

Hilfe durch Experten im Bereich Versicherungsrecht

Der zugrunde liegende Fall macht deutlich, dass es stets sinnvoll ist, bei Widrigkeiten mit dem eigenen Dread-Disease-Versicherer direkt einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und sein Anliegen in qualifizierte Hände zu geben. Hierbei empfiehlt es sich, auf Rechtsanwälte zurückzugreifen, die auf dem Gebiet des Versicherungsrechts über langjährige Erfahrung verfügen.

Die Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte verfügt über Fachanwälte für Versicherungsrecht, die in allen Phasen eines Leistungsverfahrens Versicherte unterstützen können. Die Kanzlei ist bundesweit tätig. Ihre Fachkräfte entwickeln gemeinsam mit den Mandanten eine individuelle Strategie, um berechtigte Ansprüche gegenüber dem Versicherer bestmöglich durchzusetzen.

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Zum Autor: Rechtsanwalt Bernhard Gramlich

Rechtsanwalt Bernhard Gramlich ist seit 2019 angestellter Anwalt der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte und seit 2020 Fachanwalt für Versicherungsrecht. Als Rechtsanwalt hat er bereits einer Vielzahl von Versicherungsnehmern bei der  Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Versicherern geholfen.

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